
Es war ein langer, mühsamer und auch kostenintensiver Weg, der von der provokanten Winkbewegung aus einem Fenster der Burschenschaft Gothia im Jänner 2019 bis hin zu dem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Wien vom Juni 2021 zurückgelegt werden musste, um Recht zu erhalten. Das OLG hat festgestellt, dass damals nicht „normal“ gewunken wurde. Weiter…