
Jenseits von Medienöffentlichkeit fand am Landesgericht Wels am 21.6. der Prozess wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt, Nötigung und Verbrechen nach dem Verbotsgesetz (§ 3h) gegen den ehemaligen „Souverän“, „Terranier“ oder Anhänger einer sonstigen Reichsheini-Variante, Gerhard S., statt. Die Anklage bezog sich auf Vorfälle im Zeitraum zwischen 2. Oktober 2014 bis mindestens 23. April 2015. Einschlägig aktiv ist Gerhard S. aber noch immer. Weiter…