
Das Gericht meinte es gut mit ihm: fünf Monate bedingt, obwohl ihn die Geschworenen einstimmig der NS-Wiederbetätigung für schuldig befunden hatten. Dabei hat Christian B. (23) schon ein bewegtes Vorleben hinter sich: eine noch offene bedingte Haftstrafe wegen Körperverletzung und schwerer Nötigung. Weiter…