Salzburg: „Heil Hitler“ im PartykellerLesezeit: 2 Minuten

Am Mon­tag, 8.Juli, ging vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Salz­burg der NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gungs­­­pro­­zess gegen sechs Flach­gau­er zu Ende, der am 12. Juni begon­nen hat­te. Sie hat­ten in einem „Par­ty­raum“ ein­schlä­gi­ge Tref­fen ver­an­stal­tet und dabei jede Men­ge brau­ne Songs abge­spielt. Der Titel eines Songs („Kana­cken zer­ha­cken“) war offen­sicht­lich Mot­to für eine Schlä­ge­rei mit tür­ki­schen Jugend­li­chen vor einer Dis­co. Die […]

10. Jul 2013

Die Ver­tei­di­ger der sechs Ange­klag­ten taten das, was Ver­tei­di­ger in sol­chen Fäl­len übli­cher­wei­se tun: sie beton­ten, dass sich ihre Man­dan­ten vom rech­ten Gedan­ken­gut ver­ab­schie­det hät­ten. Ein Ver­tei­di­ger ging dar­über hin­aus. Er hielt fest, „dass feh­len­de Auf­klä­rung und die von einer gewis­sen Par­tei pro­pa­gier­te Aus­län­der­feind­lich­keit sol­che rech­ten Ein­stel­lun­gen för­dern“ (SN 9.7.2013).

Zwi­schen Ende 2010 und April 2012 hat­ten die Ange­klag­ten (die zwi­schen 22 und 30 Jah­re alt sind) in einem Kel­ler-Par­ty­raum immer wie­der ein­schlä­gi­ge Tref­fen ver­an­stal­tet. Dabei wur­de brau­ne Musik der wider­lichs­ten Art („Adolf Hit­ler, du machst es uns vor..“, „Brenn Jude, brenn!“, „Oba­ma, der rennt durch den Wald, der Ku Klux Klan, der macht ihn kalt!“ usw.) gespielt. Der Kel­ler­raum war mit der Reichs­kriegs­flag­ge mit Haken­kreuz und wei­te­ren ein­schlä­gi­gen Sym­bo­len deko­riert. Dazu wur­de dann auch „Heil Hit­ler“ und „Sieg Heil“ geru­fen. Drei der Ange­klag­ten täto­wier­ten sich mit Haken­kreu­zen und film­ten sich dabei. Ins­ge­samt 1276 Musik­da­tei­en von Neo­na­zi-Bands wur­den bei Haus­durch­su­chun­gen sichergestellt.

Klas­si­sche Kel­ler­na­zis? Nein, eben nicht. Sie haben sich auch mit geson­dert ver­folg­ten unbe­kann­ten Per­so­nen am 15. Okto­ber vor einer Dis­ko­thek in St. Pan­ta­le­on getrof­fen und eine Grup­pe tür­ki­scher Jugend­li­cher atta­ckiert: „Dabei flo­gen Stei­ne, Fla­schen und Holz­lat­ten, eine Per­son wur­de atta­ckiert und ver­letzt“ (SN 9.7.2013).

Nur zwei von den sechs Ange­klag­ten sind nicht vor­be­straft, der Rest ist schon wegen Kör­per­ver­let­zun­gen und Sach­be­schä­di­gun­gen vor­be­straft: “Alle sind poli­zei­be­kannt und wegen Rau­fe­rei­en und rechts­ra­di­ka­len Pro­vo­ka­tio­nen oft auf­ge­fal­len“ (SN 13.6.2013).

Der Staats­an­walt erör­ter­te auch das Pro­blem, ob NS-Wie­der­be­tä­ti­gung im Kel­ler „Pri­vat­mei­nung“ und daher straf­los sei:

„Es reicht zur Erfül­lung des Tat­be­stands laut OGH aus, dass sich die Ange­klag­ten durch das gemein­sa­me Fei­ern ihrer natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Gesin­nung durch Absin­gen, Abspie­len und/oder Wei­ter­ge­ben rechts­extre­mis­ti­scher Lie­der oder Tref­fen zu die­ser Gesin­nung bekann­ten. Öffent­lich­keit ist für den Tat­be­stand nicht not­wen­dig“ (SN, 13.6.2013).

Von den sechs Ange­klag­ten, die sich nicht oder nur teil­wei­se schul­dig bekann­ten, wur­den fünf wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung zu beding­ten Haft­stra­fen zwi­schen vier und 13 Mona­ten ver­ur­teilt, ein Ange­klag­ter wur­de frei­ge­spro­chen. Die Urtei­le sind bereits rechtskräftig.

SN online zum Pro­zess.

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