
Das Einzugsgebiet des Landesgerichtes Ried umfasst die Bezirke Braunau, Ried und Schärding, also das Innviertel. Man möchte meinen, dass die Auslastung des Gerichts im Bereich NS-Wiederbetätigung allein durch autochthone Innviertler ausreichend gewährleistet ist. Wenn sich dann auch noch Ortsfremde, gewissermaßen „Wandernazis“, im Innviertel einschlägig betätigen, dann ist eine gewisse Strenge angesagt. Weiter…