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AUF1 muss (nicht) zahlen & eine merkwürdige Geschichte

Der rechts­extre­me Pro­pa­gan­da­sen­der AUF1 habe, so Ste­fan Magnet, einen Buß­geld­be­scheid aus Stutt­gart erhal­ten und pflegt nun damit ein­mal mehr hin­ge­bungs­voll sein Opfer­image. Wäh­rend­des­sen hat das deut­sche Medi­en­ma­ga­zin ZAPP eine Recher­che ver­öf­fent­licht, in der AUF1 eine äußerst dubio­se Rol­le spielt. Neu ist es kei­nes­falls, dass sich Ste­fan Magnet in eige­ner Sache an sein Publi­kum wendet – […]

7. Mrz 2024

Neu ist es kei­nes­falls, dass sich Ste­fan Magnet in eige­ner Sache an sein Publi­kum wen­det – im Gegen­teil: Das pas­siert regel­mä­ßig. Neu ist eben­falls nicht, dass es ums Gan­ze, um die Exis­tenz schlecht­hin geht und um Ver­nich­tung, ums Aus­ra­die­ren. Dies­mal war es ein Buß­geld­be­scheid, der Magnets seit fast drei Jah­ren ein­ge­üb­te Dau­er­em­pö­rung an die Spit­ze trieb: näm­lich jener der Lan­des­me­di­en­an­stalt Baden-Würt­tem­berg. (1)

Der Vor­wurf aus Stutt­gart: AUF1 hat­te ab Sep­tem­ber 2023 eine Sen­de­li­zenz von „Schwarz­Rot­Gold TV“ (SRGT) genützt, um sechs Stun­den pro Tag eige­ne For­ma­te via Satel­li­ten-TV aus­zu­strah­len. Die für die Lizenz­ver­ga­be zustän­di­ge Medi­en­an­stalt war dar­über laut „taz“ (7.9.23) nicht infor­miert wor­den. Es dau­er­te nicht lan­ge, bis die Prüf­be­hör­de ein Ver­bot für AUF1 aus­sprach, über den Platz von SRGT zu sen­den. „Dass ’schwarz rot gold TV’ im vor­lie­gen­den Fall umfang­reich Sen­de­zeit gegen Ent­gelt an Drit­te über­lässt, erach­tet die ZAK als einen Ver­stoß gegen das Ver­bot der pro­gramm­li­chen Ein­fluss­nah­me nach dem Medi­en­staats­ver­trag.“ (tagesschau.de, 14.11.23) Über­setzt: Der Lizenz­neh­mer, ein Stutt­gar­ter Haus­arzt, habe AUF1 sei­nen Sen­de­platz gegen Bezah­lung zur Ver­fü­gung gestellt, ohne auf die Inhal­te Ein­fluss neh­men zu kön­nen, was gegen die Vor­ga­ben verstoße.

Magnet kün­dig­te einen Ein­spruch an und sen­de­te trotz des Ver­bots wei­ter. Das könn­te ihm nun zum dop­pel­ten Ver­häng­nis wer­den. Der laut Magnet in die­ser Woche ein­ge­tru­del­te Buß­geld­be­scheid über ins­ge­samt 195.007 Euro bezie­he sich, so Magnet, nur auf den Zeit­raum ab Sen­de­start im Satel­li­ten-TV bis zum Ver­bot im Novem­ber. Mit einer wei­te­ren Buß­geld­for­de­rung für den nach­fol­gen­den Zeit­raum sei zu rech­nen. (sie­he Update!)

Ein Wums für AUF1

Magnet sieht hin­ter dem Bescheid wie üblich einen Angriff des „Sys­tems“, das AUF1 ver­nich­ten und aus­ra­die­ren wol­le. Der Bescheid wird als „Hor­ror­stra­fe“ gefr­amt, Andre­as Ret­s­chit­zeg­ger, Magnets Kum­pan aus alten Tagen beim neo­na­zis­ti­schen „Bund frei­er Jugend“, der ver­bal vom „Pro­gramm­chef“ zum „Gene­ral­se­kre­tär“ avan­ciert ist, plau­dert mit bestürz­ter Mie­ne von einer „astro­no­mi­schen” Sum­me. „Wums“, meint Ret­s­chit­zeg­ger, und der Mode­ra­tor Tho­mas Eglin­ski assis­tiert pflicht­schul­dig: „Das ist wahr­lich ein Wums!“ Mit „Trä­nen in den Augen“ habe er jun­ge Mit­ar­bei­te­rin­nen ange­trof­fen, erzählt der Gene­ral­se­kre­tär und sti­li­siert in ver­schwö­rungs­ideo­lo­gi­scher Geübt­heit den Bescheid zum Angriff des „Gre­at Reset“ gegen die AUF1-Auf­klä­rungs­ar­beit hoch.

AUF1 reitet mit 2 Videos zum Bußgeldbescheid aus (Schreenshot Website AUF1, 6.3.24)
AUF1 rei­tet mit 2 Vide­os zum Buß­geld­be­scheid aus (Screen­shot Web­site AUF1, 6.3.24)

Aller­dings wird die nun ver­häng­te Stra­fe für das rechts­extre­me TV-Pro­jekt kaum „exis­tenz­be­dro­hend“ sein, wie Magnet behaup­tet, zumal die Sum­me, so sie über­haupt bin­dend ist, über­schau­bar ist und wohl über Spen­den ein­ge­bracht wer­den kann – vor allem, da Magnet nicht müde wird zu beto­nen, AUF1 wür­de ein „Mil­lio­nen­pu­bli­kum“ (2) errei­chen. Es ist zudem davon aus­zu­ge­hen, dass Magnet mit Gel­dern gefüt­tert wird, die über nor­ma­le Spen­den­sum­men hinausgehen.

Magnet droht jedoch Unge­mach auch von ande­ren Sei­ten: Die Kom­mAus­tria ver­häng­te eine Stra­fe, die auf­grund der nicht lega­len Aus­strah­lung von AUF1-Nach­rich­ten auf dem ober­ös­ter­rei­chi­schen Regio­nal­sen­der RTV aus­ge­spro­chen und von Magnet beim Ver­wal­tungs­ge­richts­hof beein­sprucht wur­de, und die ARD lässt vom Patent­amt prü­fen, ob Magnets Logo jenem der ARD bzw. „Das Ers­te“ zu ähn­lich ist.

Update 7.3.24, 16h45: Der „Stan­dard” berich­tet, dass der Buß­geld­be­scheid nicht, wie von Magnet behaup­tet, an AUF1, son­dern an den SRGT-Lin­zenz­in­ha­ber ergan­gen und gegen den Bescheid ein Ein­spruch mög­lich sei. Zudem dür­fe die Höhe der Zah­lung jener ent­spre­chen, die AUF1 bis Novem­ber 2023 an SRGT für die Aus­strah­lung sei­nes Pro­gramms ent­rich­tet hat. Magnets aktu­el­le Kam­pa­gne zum Bescheid sei „ein Mus­ter­bei­spiel dafür, wie Auf1 Geschich­ten ver­dreht” (derstandard.at, 7.3.24). Wir haben daher in den ursprüng­li­chen Titel „(nicht)” eingefügt.

AUF1 in Greifswald: Tumulte inszeniert?

Eine ande­re AUF1-Geschich­te griff das deut­sche Medi­en­ma­ga­zin ZAPP mit einer peni­blen Recher­che auf: Anfang Febru­ar 2024 sei ein 80-Jäh­ri­ger nach einer Bür­ger­schafts­sit­zung (3) im Rat­haus von Greifs­wald von einer Grü­nen Lokal­po­li­ti­ke­rin von der Trep­pe gesto­ßen wor­den, lau­te­te der schwer­wie­gen­de Vor­wurf, der via AUF1 und in Fol­ge von ande­ren rechts­extre­men Medi­en ver­brei­tet wur­de. AUF1 schreibt zwar im Teaser „stößt 80-Jäh­ri­gen mut­maß­lich von Trep­pe“, im Bei­trag ist jedoch sofort von einem „Tief­punkt der Par­la­ments­sit­zung an der Ost­see“ die Rede. Ein Mann tritt mit der Behaup­tung auf: „Also hier vor der Rat­haus­trep­pe hat die Frau Horn von den Grü­nen in Greifs­wald ein (sic!) 80-Jäh­ri­gen von der Trep­pe geschubst.“ Die­ser Ver­si­on wider­spricht die beschul­dig­te Grü­nen-Poli­ti­ke­rin aller­dings vehe­ment: Der Mann sei ohne ihr Zutun gefallen.

Wie nun ZAPP schil­dert und mit Aus­schnit­ten aus dem Sit­zungs­live­stream belegt, sind dem bis­lang poli­zei­lich nicht geklär­ten Sturz Tumul­te vor­aus­ge­gan­gen – aus­ge­löst durch Mit­glie­der einer im rech­ten Spek­trum anzu­sie­deln­den Bür­ger­initia­ti­ve, die sich gegen Con­tai­ner für Geflüch­te­te in Greifs­wald enga­giert und mit offen­bar guten Bezie­hun­gen zu AUF1 aus­ge­stat­tet ist. Denn AUF1 war just an jenem Tag vor Ort, wur­de aber wie auch die Spre­che­rin der Initia­ti­ve nach fort­wäh­ren­den Stö­run­gen aus dem Sit­zungs­saal geworfen.

Antrag auf Ausschluss von AUF1 von der Bürgerschaftssitzung (Screenshot ZAPP 6.3.24)
Antrag auf Aus­schluss von AUF1 von der Bür­ger­schafts­sit­zung (Screen­shot ZAPP 6.3.24)

Die Spre­che­rin erklär­te von ZAPP befragt, sie sei Zeu­gin der angeb­li­chen Trep­pen­schub­se­rei gewor­den und habe zusam­men mit ande­ren die Ret­tung für den durch den Sturz „lebens­ge­fähr­lich“ Ver­letz­ten geru­fen. AUF1 wie­der­um wuss­te von „psy­chi­schen Beein­träch­ti­gun­gen“, die der 80-Jäh­ri­ge durch den Sturz erlit­ten habe, zu berich­ten. Bei­de Ver­sio­nen sind offen­bar falsch: Der Gestürz­te war nach dem Vor­fall in kei­nem Kran­ken­haus und sprach selbst davon, nicht psy­chisch beein­träch­tigt zu sein.

Bleibt die in ZAPP gestell­te Fra­ge offen, was von den Ereig­nis­sen im Greifs­wal­der Rat­haus für die audio­vi­su­el­le Stie­fel­trup­pe des Rechts­extre­mis­mus bewusst insze­niert wurde.

➡️ Das Kon­strukt hin­ter AUF1: 3x Magnet

Fuß­no­ten

1 Von Sei­ten der Lan­des­me­di­en­an­stalt ist bis­lang (Stand 7.3.24, 11 Uhr) kei­ne Bestä­ti­gung zum Bescheid und des­sen Rechts­kraft bzw. Ein­spruchs­mög­lich­keit bekannt.
2 Frei­lich sagt Magnet nicht dazu, in wel­chem Zeit­raum die „Mil­lio­nen“ bei sei­nem Sen­der vor­bei­schau­en. Die von simi­lar­web ver­öf­fent­lich­te Reich­wei­ten­zahl für die AUF1-Web­site weist für den Jän­ner 1,1 Mil­lio­nen „visits“ bei einer durch­schnitt­li­chen Ver­weil­dau­er von 4,5 Minu­ten aus.
3 Als „Bür­ger­schaft“ wird die gewähl­te Stadt­ver­tre­tung in deut­schen Han­se­städ­ten bezeichnet.

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