
Neun Jahre, nachdem sich ein Buntstiftmaler SS-Runen auf seine Finger tätowieren ließ – und zwar „im Häfn“ – gibt’s dafür jetzt eine Haftstrafe, nicht aber für das Delikt, das Anlass für den Prozess war. Herr V. beharrte in einem Prozess wegen versuchter Verhetzung darauf, dass er mehrere Vorstrafen hätte, nachdem ihm der Richter Unbescholtenheit attestiert hatte. Eine „Gaskammerparty“ auf WhatsApp könnte einer Kärntnerin zum Verhängnis werden, sie steht dafür in dieser Woche vor Gericht. Eine erste Verhandlung haben zwei Staatsverweigerer hinter sich, sie fassten nicht rechtskräftig hohe Haftstrafen aus. Weiter…