
Eigentlich, so möchte man meinen, müsste so ein Gerichtshof wie der, dessen Aktivisten sich wegen des Verdachts verantworten mussten, eine staatsfeindliche Verbindung nach § 246 StGB gebildet zu haben, doch nach dem Geschmack der türkisen ÖVP sein, oder? Biblische Grundsätze und Naturrecht als vage Rechtsquellen, selbsternannte Richter und die Entführung und Aburteilung von Richtern, Beamten und Politikern der Republik, das waren jedenfalls die Anklagepunkte gegen die Mitglieder des GCCL. Weiter…