
Jener Tiroler (mittlerweile ehemalige) Busunternehmer, der einst einen Haufen von Corona-Leugner*innen u.a. nach Wien kutschiert hatte, zeigte sich nun vor Gericht, wo er wegen Wiederbetätigung Platz nehmen musste, sehr kleinlaut. In einigen weiteren Prozessen nach dem Verbotsgesetz führte die Formel „vom blauen Zustand in den braunen” zu unterschiedlichen Urteilen. Und das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich fällte ein bemerkenswertes Urteil wegen eines Nazispruchs. Weiter…