Justizministerin Karl (ÖVP) hat eine parlamentarische Anfrage zu Objekt 21 zwar beantwortet, aber viele Fragen offen gelassen. So bleibt bis auf weiteres unklar, warum das Verfahren wegen NS-Wiederbetätigung nun schon seit Jahren in der Warteschleife hängt. Weiter…
Der Verfassungsschutz weist in seinen Berichten Gewaltdelikte mit rechtsextremer Motivation nicht gesondert aus. In der Statistik werden sie unter den „sonstigen Delikten“ nach dem Strafgesetzbuch (StGB) wie gefährlicher Drohung, Sachbeschädigung usw. eingereiht. Rechtsextreme Gewalt wird so unsichtbar gemacht. Damit entledigt sich der Verfassungsschutz einer zugegeben schwierigen, aber notwendigen Aufgabe: Was ist unter rechtsextremer Gewalt zu verstehen? Weiter…
Es ist immer wieder erstaunlich: Da werden Verbindungen von FPÖ-Funktionären mit Neonazis oder irgendwelchen Hass-Seiten offengelegt, die FPÖ reagiert darauf, indem sie Besserung gelobt, die Funktionäre rügt oder ausschließt – und schon ploppen die nächsten Kandidaten für den braunen Rand auf. Diesmal hat RFJ-Watch zu unserem Beitrag nachgearbeitet und einen weiteren Sympathisanten der Objekt 21-Neonazis gefunden. ⇒ Weiter mit RFJ-Watch.
Die FPÖ hat immer wieder das gleiche Problem: Auch Neonazis fühlen sich sehr wohl in der Nähe dieser Partei. In geheimen Foren, Vorfeldorganisationen oder in der Partei selbst. Jürgen W., dem mehrfach wegen NS-Wiederbetätigung bestraften Chef von Objekt 21, gefällt HC Strache und die FPÖ. Die Vorliebe der „Objekt 21“-Neonazis für die FPÖ und HC Strache ist das eine. Die Facebook- Freundschaften von FPÖ-Funktionären aus Desselbrunn mit den „Objekt 21“-Neonazis aus Desselbrunn das andere. Weiter…
Die FPÖ hat immer wieder das gleiche Problem — auch Neonazis fühlen sich sehr wohl in der Nähe dieser Partei. In geheimen Foren, Vorfeldorganisationen oder in der Partei selbst. Der Appell der ORF-Moderatorin Ingrid Thurnher, Strache möge sich endlich und deutlich von den Rechtsextremen distanzieren, blieb ungenutzt. Ein kleiner Faktencheck mit den Neonazis vom Objekt 21. Weiter…
Die Thüringer Polizei hat am Donnerstag eine Razzia bei der neonazistischen „Hausgemeinschaft Jonastal“ in Crawinkel (Landkreis Gotha) wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz durchgeführt. Bei der Durchsuchung wurden Waffen und Munition gefunden. Aktivisten der „Hausgemeinschaft Jonastal“ waren bei der Neonazi-Gruppe um „Objekt 21“ als „Gastarbeiter“ beschäftigt. Weiter…
Zum zweiten Mal seit den Enthüllungen mussten sich Mitglieder des Neonazi-Neztwerks „Objekt 21“ vor Gericht verantworten — wegen Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Die Prozess-Taktik der Staatsanwaltschaft ist klar: zunächst werden die Verdächtigen angeklagt, bei denen es verwertbare Angaben, sprich Geständnisse, gibt. Der braune Sumpf wird dadurch nicht trockengelegt. Weiter…
Es gibt einige Ungereimtheiten und offene Fragen im Zusammenhang mit den Aktivitäten der neonazistischen Gruppe rund um Objekt 21 in Desselbrunn (OÖ). Warum sind die Verantwortlichen der Neonazi-Gruppe noch immer nicht wegen NS-Wiederbetätigung vor Gericht? Warum gibt es nur 7 Anklagen wegen NS-Wiederbetätigung? Wurden Zeugen bzw. Mitangeklagte unter Druck gesetzt? Eine parlamentarische Anfrage an die Justizministerin soll da etwas Licht ins braune Dunkel bringen.
Wien (OTS) — Karl Öllinger, Abgeordneter der Grünen, unterstreicht die Kritik, die das Mauthausen-Komitee und das oberösterreichische Antifa-Netzwerk heute an Versäumnissen und Entscheidungen von Justizbehörden in Sachen Rechtsextremismus geübt haben: „Ich will nicht verkennen, dass die Justiz insgesamt bei der Verfolgung von rechtsextremen Straftaten in den letzten Jahren aufmerksamer geworden ist. Aber es gibt Entscheidungen und auch Versäumnisse, die einem die Haare zu Berge stehen lassen. Da ist einiges mehr als aufklärungsbedürftig”.
Als Beispiele nennt Öllinger den Umgang der Ermittlungsbehörden mit dem Neonazi-Netzwerk Objekt 21, bei dem erst jetzt — im Sommer 2013 — sieben Anklagen wegen des Verdachts auf NS-Wiederbetätigung erhoben wurden, obwohl die ermittelten Sachverhalte schon in den Jahren 2008 bis 2010 stattgefunden haben. Öllinger: „Hätten die Ermittlungsbehörden damals rasch gehandelt und den Kern der Truppe wegen Wiederbeitätigung vor Gericht gestellt, dann wären uns wohl etliche der schwer kriminellen Delikte, die von dem Kriminellen Neonazi-Netzwerk danach verübt wurden, erspart geblieben”. Öllinger kritisiert im Zusammenhang mit Objekt 21 auch, dass es nur sieben Anklagen wegen NS-Wiederbetätigung gibt: „Bei einem Neonazi-Netzwerk, das nach den Angaben der ermittelnden Polizei zwischen 100 und 200 UnterstützerInnen hatte und einen harten Kern von Dutzenden Neonazis, ist diese beschränkte Zahl ziemlich verwunderlich”. Deswegen — so Öllinger weiter — habe er auch eine parlamentarische Anfrage zur Vorgangsweise der Justizbehörden an die Justizministerin eingebracht.
Zum Vergleich: Links die Reichskriegsflagge der Nazis Bildquelle; Rechts ein Screenhot der „Objekt 21” Homepage und das Symbol des Nachfolgeprojekt „Nordic Squad” -
Eine weitere — soeben eingebrachte — Anfrage an die Justizministerin beschäftigt sich mit einer gefährlichen Drohung, die 2008 in einem Neonazi-Forum gegen den grünen Landtagsabgeordneten Trübswasser, Welser Bürgermeister und Vorsitzender des oö. Antifa-Netzwerks, und weitere Personen veröffentlicht wurde und trotz Anzeige und offensichtlicher Ausforschung der mutmaßlichen Täter bis zum heutigen Tag zu keiner Anklage bzw. gerichtlichen Verhandlung geführt hat.
Für den Abgeordneten der Grünen ist, neben den weiteren vom Mauthausen-Komitee und dem oö. Antifa-Netzwerk aufgezeigten Fällen, auch die Einstellung des Verfahrens gegen HC Strache, wegen der Veröffentlichung einer antisemitischen Karikatur unverständlich: „Es kann nicht sein, dass eine antisemitische Karikatur im Stürmer-Stil von der Justiz einen Freibrief erhält”. Öllinger erwartet sich nicht nur von der Justizministerin Aufklärung und Engagement in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Neonazismus, sondern auch von den politischen Parteien: „Da gibt es noch immer die Haltung, dass man am besten nicht darüber spricht, statt einer entschiedenen und klaren Absage an Hetze, Rassismus und Wiederbetätigung. Das wäre auch ein deutliches Signal für die Justiz”.
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