Objekt 21: „Ein bisserl was“ ist passiertLesezeit: 2 Minuten

Seit ges­tern ste­hen sie wie­der ein­mal in Wels vor Gericht: Die bei­den Rädels­füh­rer von Objekt 21, Jür­gen W. und Manu­el S. müs­sen sich wegen der zahl­rei­chen kri­mi­nel­len Delik­te, die „Objekt 21” zur Last gelegt wer­den, ver­ant­wor­ten. Wegen NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung rund um „Objekt 21” sind sie im Novem­ber 2013 zu sechs bzw. vier Jah­ren Haft (noch nicht […]

5. Aug 2014

Jür­gen W. hat sich auf den neu­en Pro­zess beson­ders vor­be­rei­tet: Sei­ne zahl­rei­chen ein­schlä­gi­gen Tat­toos waren sehr auf­fäl­lig (Haken­kreuz in der Ellen­beu­ge, Reichs­ad­ler am Kopf usw.). Der Kurier (5.8.2014) ergänzt: „Wei­ters trägt er auf der Haut auch zahl­rei­che ger­ma­ni­sche Runen und ein deut­sches Kriegs­flug­zeug spa­zie­ren.” Für die aktu­el­le Ver­hand­lung hat Jür­gen W. sei­ne sicht­ba­ren ein­schlä­gi­gen Tat­toos mit Kle­be­strei­fen abge­deckt, berich­tet die APA. Das müss­te eigent­lich auf eine Ganz­kör­per­ver­hül­lung hinauslaufen.

Jürgen W. alias "Suben-Kanki" uaf Facebook – mit Button "Freiheit für Wolle" (gemeint ist NSU-Unterstützer Ralph Wohleben)
Jür­gen W. ali­as „Suben-Kan­ki” auf Face­book – mit But­ton „Frei­heit für Wol­le” (gemeint ist NSU-Unter­stüt­zer Ralph Wohlleben)

Im Pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gaben sich die Ange­klag­ten noch ahnungs­los, was NS- Sym­bo­le im Objekt 21 betraf, und der Ver­tei­di­ger Wer­ner Toma­nek, ein alter Olym­pia-Bur­schen­schaf­ter, wet­ter­te zusätz­lich gegen das Ver­bots­ge­setz. Die Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie jetzt läuft dar­auf hin­aus, eini­ges zuzu­ge­ben, ande­res abzu­strei­ten. „Ein bis­serl was“ sei schon pas­siert, mein­te Toma­nek. Für das „bis­serl was“, das den bei­den Neo­na­zis vor­ge­wor­fen wird, brauch­te der Staats­an­walt laut „heu­te“ eine hal­be Stun­de, um die Straf­ta­ten vorzustellen.

In der aktu­el­len Ver­hand­lungs­se­rie geht es (…) um die Viel­zahl kri­mi­nel­ler Machen­schaf­ten, die ihnen die Staats­an­walt­schaft zur Last legt: Grün­dung einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung, Besitz und Wei­ter­ga­be ille­ga­ler Waf­fen, Betrü­ge­rei­en, Brand­stif­tun­gen, Ein­brü­che, Anschlä­ge und Dro­hun­gen. Min­des­tens neun Ver­hand­lungs­ta­ge sind anbe­raumt. (kurier.at, 4.8.14)

W. hat­te jeden­falls kein Pro­blem, die Mit­glied­schaft in einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung zuzu­ge­ben und auch die Anschlä­ge auf die Bor­del­le in Ober­ös­ter­reich und Wien. Nur bei den Ein­brü­chen bock­te er: „War­um soll ich wen in Würs­tel­bu­den schi­cken, damit er Ziga­ret­ten stiehlt? So Idio­ten­sa­chen macht man viel­leicht mit 15“, erklär­te er dem Gericht. Viel­leicht erklärt er dem Gericht auch noch, war­um er sich eine Geld­zähl­ma­schi­ne ange­schafft hat, wie sie vor­wie­gend in Mafia-Fil­men und bei Dago­bert Duck zur Anwen­dung kamen? Der Pro­zess wird ver­mut­lich am 20. August mit dem Urteil abgeschlossen.

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