
Vor dem Verhandlungssaal wartete ein sichtlich verärgerter Angeklagter auf den Einlass. Seine knappen Wortmeldungen während der Verhandlung gaben dann Aufschluss über den Ärger: Die Anklage wegen NS-Wiederbetätigung bzw. den Prozess am 19. Jänner betrachtete er als strafrechtlichen Irrtum. In seiner Vergangenheit war er nämlich eine bedeutende Figur der Neonazi-Szene und trotzdem nie verurteilt worden. Und jetzt sollte er wegen einiger Chats und Nazi-Kram verurteilt werden? Mehr als ein Prozessbericht. Weiter…