Wie jedes Jahr sind auch 2017 ca. 10.000 Rechte aus Kroatien und der kroatischen Diaspora ganz Europas nach Bleiburg/Pliberk gepilgert, um einer „Gedenkveranstaltung“ für die Ustaša und den faschistischen NDH-Staat beizuwohnen. Ein Blick auf Hintergründe, Beteiligung und Reaktionen auf das diesjährige Treffen. Ein Gastbeitrag. Weiter…
A., der sich in der Vorwoche vor dem Feldkircher Landesgericht wegen Wiederbetätigung, Körperverletzung und versuchter Nötigung verantworten musste, ist kein Unbekannter. Erstens wegen seiner zahlreichen Vorstrafen und zweitens, weil er aus seiner Gesinnung kein Geheimnis machte. Durch einem Reichsadler und der 88 auf der linken Brust ist der Blood & Honour-Mann ziemlich leicht zu identifizieren. Weiter…
Nur am Rande bzw. in wenigen österreichischen Medien wurde über die durchaus dramatischen Ereignisse in der ungarischen Neonazi-Szene in den letzten Wochen berichtet. Ende Oktober erschoss der Gründer der militanten Neonazi-Organisation MNA, Istvan Györkös, im Rahmen einer gegen ihn gerichteten Razzia einen Polizisten. Die MNA hat seit Jahren beste Beziehungen zu österreichischen Alt- und Neonazis. Weiter…
Jetzt hat es auch noch „Nüs“ erwischt! „Nüs“, der im neonazistischen Alpen-Donau-Forum seine Postings immer mit einem Hitler-Zitat verzierte, musste sich am Dienstag, 22.11.2016 vor einem Geschworenengericht in Wien wegen Wiederbetätigung und Verhetzung verantworten. Sein Prozess war ja schon in einer Anfragebeantwortung des Justizministeriums angekündigt worden. Ein Bericht aus dem Wiener Landesgericht.
Die Staatsanwaltschaft Wien legte dem Beschuldigten Nils K. Verhetzung und Verbrechen nach dem Verbotsgesetz zur Last. Der vorsitzende Richter bekräftigte gleich zu Beginn die Schwere der Anschuldigungen, da diese historisch aber auch aktuell im politischen Kontext zu betrachten sind.
Konkret soll sich der Angeklagte im Zeitraum vom Mai 2009 bis Mai 2010 durch nationalsozialistische und menschenverachtende Kommentare und Postings im „Alpen Donau Forum“ nationalsozialistisch betätigt haben. Die zuständige Staatsanwältin ging zum besseren Verständnis auf den Stellenwert dieses Forums ein, es handelte sich hierbei „um eine Webseite die als das wichtigste Sprachrohr der österreichischen Neonazis galt, zu Kampf und Gewalt aufrief, den Austausch von rassistischem und rechtsextremen Gedankengut, sowie die Verherrlichung von Adolf Hitler ermöglichte.“ Es bestand zwischen 2009 und 2011, wobei sich der Angeklagte bereits am Tag der Aktivierung, also am 23.5.2009, dort registrierte.
Neben 32 Kommentaren im „Alpen Donau Forum“ die teilweise im Verfahren angeführt und vom Richter historisch kontextualisiert wurden, ist wohl vor allem das von „Nüs“ gewählte Profilfoto aussagekräftig. Ein Junge in Hitlerjugenduniform mit Schriftzug „deutsch sein heißt treu und stark sein”, in seiner Signatur verwendete er ein Zitat von Adolf Hitler.
Außerdem fand man bei einer Hausdurchsuchung mehrere rechtsextreme Utensilien in der Wohnung, z.B.: CD’s mit einschlägigen Titeln, eine Bierflasche mit dem Bild von Adolf Hitler, SS-Zeichen und SS-Totenkopf an den Wänden, ein Reichsadler mit Hakenkreuz und einschlägige Schriftzüge.
Für die Staatsanwältin stellte sich daher die Frage wie abgegrenzt der Beschuldigte wirklich von rechtsextremen Strukturen agierte, wusste er doch ab wann man sich im „Alpen Donau Forum“ registrieren konnte, las vorher in zwei weiteren einschlägigen Foren („Blood and Honour“ und „großdeutsches Vaterland“) mit und besaß mehrere rechtsextreme Utensilien in seinem Zimmer.
Der unbescholtene Nils K. zeigte sich von Anfang an geständig und beteuerte diese Postings nur formuliert zu haben um zu schockieren und um nicht wegen Inaktivität im Forum gesperrt zu werden.
Der vorsitzende Richter zeigte sich etwas überrascht über das Wissen des Angeklagten: „Wir haben ja viele Neonazis vor Gericht, die keine Ahnung von der Geschichte haben (…)“ und fragte bei den einzelnen Postings immer wieder nach deren Bedeutung und zog Parallelen zu heutigen politischen Entwicklungen weltweit und in Österreich. Ob sich Nils K. in den letzten sechs Jahren wirklich distanziert hat, und aus der „Jugendsünde“, wie er seine Postings bezeichnete, gelernt hat, mussten die vom Gericht bestellten Geschworenen entscheiden.
Urteilsverkündung In 15 der 16 angeführten Fakten wurde Nils K. schuldig gesprochen, ein angeführtes Posting entspricht laut Geschworenen nicht dem Tatbestand der Wiederbetätigung, dafür erfolgte ein Freispruch. Er hat demnach das Verbrechen §3 nach dem Verbotsgesetz und Verhetzung begangen und wurde deshalb zu acht Monaten bedingt verurteilt. Die Staatsanwaltschaft machte keine Angaben, während der Angeklagte auf Rechtsmittel verzichtete, das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig.
Erschwerend für die Strafbemessung war der längere Deliktzeitraum und die wiederholte Tatbegehung zu berücksichtigen. Das reumütiges Geständnis, die Tatsache dass der Angeklagte zur Tatzeit unter 21 Jahre alt war und diese lange zurückliegt, wirkte mildernd.
Der Richter schloss die Verhandlung an Nils K. gewandt: „Wir waren uns offenbar alle einig, dass es sich nicht um eine besonders schlimme Form der Wiederbetätigung handelt, sondern um eine öffentliche Betätigung im Netz, die nicht über eine virtuelle Betätigung hinaus ging.“ Trotzdem machte er deutlich das „dies keine Kleinigkeit“ ist, diese Verbrechen verfolgt werden und diese „angedrohte Freiheitsstrafe“ auch widerrufen werden kann falls erneut solche Postings getätigt werden.
Vergangenen Donnerstag, 3.11.2016, fanden gleich drei Prozesse wegen Verbotsgesetzsdelikten am Wiener Landesgericht statt. Bei einem handelte es sich um die Fortsetzung des Mitte August begonnenen Geschworenenprozess, in dem sich der deutsche Neonazi Rolf Kai Müller und dessen Ehefrau Dorothee (ehem. Lindemuth) sowie die ebenfalls einschlägig bekannte Isabella Kordas wegen mehreren Verstößen gegen das Verbotsgesetz verantworten müssen. Weiter…
Vor zwei Wochen fand in Unterwasser im Toggenburg das größte Neonazi-Konzert statt, das die Schweiz in den letzten Jahrzehnten erlebt hat. Es waren bis zu 6.000 Neonazis, die sich am 15. Oktober in und vor einer Turnhalle in Unterwasser versammelten, um mit Neonazi-Bands mitzugrölen. Die Schweizer Polizei war bis zuletzt nicht informiert über den generalstabsmäßigen Aufmarsch der Neonazis. Auch Österreicher waren dabei. Weiter…
„Rocker Rolf“ röhrt nicht vor dem Richter, er raunt eher. Im großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen Wien, wo er sich am Donnerstag, 18. August 2016, gemeinsam mit seiner Frau „Doro“ und der Liedermacherin ‚Isi‘ wegen Wiederbetätigung verantworten musste, verlieren sich seine Antworten auf die Fragen des Richters in der schlechten Akustik des Saales. Einzig der Richter scheint ihn zu verstehen: „Meinens das jetzt wirklich ernst?“ Weiter…
War’s das schon? Eigentlich sind noch sehr viele Fragen offen, aber die meisten Medien scheinen kein Interesse an Recherche zum Amoklauf von Nenzing zu haben. Nur die Tatwaffe, die eine (serbische) Zastava, nicht eine Kalaschnikow war, erregte noch Interesse. Die stammt von der „Balkanmafia”, wurde medial geraunt. Die hat aber nicht geschossen, sondern ein Neonazi aus dem „Blood & Honour“-Umfeld. Da fangen unsere Fragen an. Weiter…
Die näheren Umstände des Amoklaufs von Nenzing (Vlbg) sind bisher noch kaum aufgearbeitet – und nach der Pressekonferenz der Polizei vom Montag, 23. Mai, sind die offenen Fragen nicht weniger geworden. Sie werden uns in den nächsten Tagen noch beschäftigen. Da kommt es gerade richtig, dass die Antifa-Recherche Wien die Geschichte von „Blood & Honour“ Vorarlberg aufgearbeitet hat. Genau die richtige Vorbereitung für die folgenden „Stopptdierechten“-Beiträge dazu!
Noch fehlen viele Details, aber eines ist klar: Der Mann, den die „Krone“ mit einem Foto als den für den Amoklauf von Nenzing verantwortlichen Täter präsentiert, ist der Neonazi Gregor S. (27). Gregor S. hat am Sonntag, 22. Mai um drei Uhr Früh die Kalaschnikow aus seinem PKW geholt und wahllos auf die noch anwesenden TeilnehmerInnen eines Rockerfests des MC „The Lords“ in Nenzing gefeuert, ehe er sich selbst hinrichtete. Weiter…
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