
„Geschmacklos“ zählte wohl zu den häufigsten Wörtern, die im gestrigen Prozess eines ehemaligen Wiener RFS-Funktionärs und Burschenschafters fielen. Der war mit einer Anklage nach dem Verbotsgesetz (§ 3g) konfrontiert. Der Auslöser: eine durch das DÖW angezeigte Rede, die der Angeklagte im Zuge eines „Couleurbummels“ an einem 8. Mai an der Rampe der Wiener Uni zum Besten gegeben hatte. Doch da kam noch viel mehr nach. Ein Prozessbericht. Weiter…