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Anzeige gegen die Firma mit den SS-Runen

Eigent­lich heißt er Beiß­mann, auch sei­ne Fir­ma. Das Fir­men­lo­go wird aber mit Doppel‑S aus­ge­führt. Als Sig-Runen! Peter Beiß­mann sieht dar­in kein Pro­blem. War­um? Weil er FPÖ-Gemein­­de­rat ist? Der FPÖ-Gemein­­de­rat Beiß­mann mit dem schar­fen ß erklär­te 2016, dass das Fir­men­lo­go von einem Gra­fi­ker stam­me, 20 Jah­re alt sei und sich noch nie­mand dar­über auf­ge­regt habe. Damals […]

25. Okt 2018
Stellungnahme Beißmann auf Puls 4 (23.10.18)
Stellungnahme Beißmann auf Puls 4 (23.10.18)

Beißmann Firmenbuch vs. BeiSSmann Logo
Beiß­mann Fir­men­buch vs. BeiSS­mann Logo

Das Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv des Öster­rei­chi­schen Wider­stands (DÖW) ver­wen­det die Sig-Runen im Logo des Abbruch­un­ter­neh­mens Beiß­mann als Bei­spiel dafür, dass das Abzei­chen­ge­setz auch leicht ver­än­der­te Dar­stel­lun­gen der SS-Rune unter Straf­an­dro­hung stellt. Im Abzei­chen­ge­setz heißt es nämlich:

(1) Abzei­chen, Uni­for­men oder Uni­form­tei­le einer in Öster­reich ver­bo­te­nen Orga­ni­sa­ti­on dür­fen öffent­lich weder getra­gen noch zur Schau gestellt, dar­ge­stellt oder ver­brei­tet wer­den. Als Abzei­chen sind auch Emble­me, Sym­bo­le und Kenn­zei­chen anzusehen.

(2) Das Ver­bot des Abs. 1 erstreckt sich auch auf Abzei­chen, Uni­for­men und Uni­form­tei­le, die auf Grund ihrer Ähn­lich­keit oder ihrer offen­kun­di­gen Zweck­be­stim­mung als Ersatz eines der in Abs. 1 erwähn­ten Abzei­chen, Uni­for­men oder Uni­form­tei­le gebraucht werden.

Aber han­delt es sich bei Beiß­manns Logo um eine Dar­stel­lung der Sig-Runen? Als das Abbruch­un­ter­neh­men Beiß­mann 2016 in Wien-Neu­bau mit einem gro­ßen Fir­men­trans­pa­rent bei einer Bau­stel­le auf sich und sein auf­fäl­li­ges Logo auf­merk­sam mach­te, hagel­te es sofort Beschwer­den bei der Bezirks­vor­ste­hung Neu­bau. Der dama­lig Bezirks­vor­ste­her Tho­mas Blim­lin­ger erstat­te­te dar­auf­hin eine Anzei­ge bei der Poli­zei und erreich­te über den Bau­trä­ger, für den das Abbruch­un­ter­neh­men tätig war, die Ent­fer­nung des Transparents .

Die Recht­fer­ti­gun­gen des FPÖ-Gemein­de­rats Beiß­manns, wonach die SS-Runen eigent­lich Bag­ger­schau­feln sei­en, woll­te man damals schon nicht glau­ben: „Wenn das Bag­ger­aus­le­ger sein soll­ten, wären sie bei­de unglück­lich an der sel­ben Stel­le gebro­chen und damit funk­ti­ons­un­tüch­tig“, hieß es auf Face­bookDass Beiß­mann das Logo nun geilfin­det und der Dis­kus­si­on um des­sen Nähe zum Natio­nal­so­zia­lis­mus einen gewis­sen Wer­be­ef­fekt zuschreibt, macht die Sache noch schlimmer.

Stellungnahme Beißmann auf Puls 4 (23.10.18)
Stel­lung­nah­me Beiß­mann auf Puls 4 (23.10.18)

Ob 2016 eine Stra­fe nach dem Abzei­chen­ge­setz ver­hängt wur­de, ist unklar. Jetzt gibt es jeden­falls neue Anzei­gen gegen Beiß­mann. Eytan Reif ist das Fir­men­lo­go von Beiß­mann in Retz sprich­wört­lich ins Auge gefal­len. Über sei­nen Anwalt hat er Anzei­ge bei der Staats­an­walt­schaft Kor­neu­burg und bei der Bezirks­haupt­mann­schaft Hol­la­brunn ein­ge­bracht und auf Face­book dafür eine Begrün­dung for­mu­liert, die wir hier ger­ne wiedergeben:

Es ist soweit: nun hat mein Anwalt zwei Anzei­gen gegen den FPÖ-Poli­ti­ker und Bau­un­ter­neh­mer Peter Beiß­mann bei der Bezirks­haupt­mann­schaft Hol­la­brunn sowie bei der Staats­an­walt­schaft Kor­neu­burg eingebracht.

Als ich mich vor einem Vier­tel­jahr­hun­dert in Öster­reich nie­der­ge­las­sen habe – fünf­und­fünf­zig Jah­re wie­der­um nach­dem mein Vater infol­ge des „Anschlus­ses“ samt Fami­lie aus Öster­reich flüch­ten muss­te – war ich fest ent­schlos­sen, hier einen von Vor­ur­tei­len befrei­ten neu­en Lebens­ab­schnitt zu begin­nen. Die zahl­rei­chen Freund­schaf­ten und Bekannt­schaf­ten, die ich seit­dem mit auf­ge­schlos­se­nen, tole­ran­ten Öster­rei­che­rin­nen und Öster­rei­cher schlie­ßen konn­te, zeig­ten, dass die­se Ein­stel­lung – von weni­gen Aus­nah­men abge­se­hen – grund­sätz­lich gerecht­fer­tigt war.

Falsch ver­stan­de­ne Schluss­stri­che darf es aber nicht geben und NS-Sym­bo­le las­se ich mir nicht vor die Nase set­zen. Die von mir ein­ge­brach­ten Anzei­gen gel­ten den von Peter Beiß­mann in Retz zur Schau gestell­ten zwei Sie­gru­nen – ein Sym­bol, das zwei­fels­oh­ne als DAS Emblem der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Schutz­staf­fel bzw. der spä­te­ren Waf­fen-SS betrach­tet wird. Als Poli­ti­ker einer Par­tei, die von ehe­ma­li­gen SS-Mit­glie­dern gegrün­det wur­de und die, von der Spit­ze abwärts, ein beson­de­res Nähe­ver­hält­nis zu natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Gedan­ken­gut auf­weist, müss­te Peter Beiß­mann mit der NS-Bild­spra­che bes­tens ver­traut sein. Infol­ge der Ver­wen­dung sei­nes Fir­men­lo­gos samt SS-Runen koket­tiert er den­noch BEWUSST (und nicht zum ers­ten Mal) mit NS-Sym­bo­len, die in Öster­reich gesetz­lich ver­bo­ten sind. Hier han­delt es sich weder um einen Ein­zel­fall noch um ein Miss­ver­ständ­nis – und schon gar nicht um eine aus dem Kon­text geris­se­ne Harmlosigkeit.

Dass Peter Beiß­mann mitt­ler­wei­le sein Pla­kat ent­fernt hat, begrü­ße ich selbst­ver­ständ­lich. Der Druck, den zahl­rei­che empör­te Bür­ger aus­ge­übt haben, trägt ers­te Früch­te. Beiß­manns eben­falls mit SS-Runen ver­se­he­nen LKWs und schwe­re Gerä­te, die nach wie vor an der Bau­stel­le zu sehen sind, haben im öffent­li­chen Raum aber auch nichts ver­lo­ren. Soll­ten die­se nicht umge­hend ent­fernt oder die SS-Runen nicht umge­hend unkennt­lich gemacht wer­den, wird der nächs­te recht­li­che Schritt fol­gen. Auf ein Katz-und-Maus-Spiel die­ser Art darf man sich nicht ein­las­sen und wer taten­los zuschaut, wäh­rend Gren­zen aus­ge­tes­tet wer­den, kann nur verlieren.

Eytan Reif lie­fert auch noch einen Bei­trag zur staats­bür­ger­li­chen Bil­dungs­ar­beit und zeigt eine Dar­stel­lung aller Abzei­chen von SS-Ein­hei­ten, die unter das Abzei­chen­ge­setz fal­len und daher straf­bar sind.

Strafbare Abzeichen (Screenshot FB Eytan Reif)
Straf­ba­re Abzei­chen (Screen­shot FB Eytan Reif)

Übri­gens: Nicht nur die Abzei­chen und Sym­bo­le der SS sind ver­bo­ten, son­dern auch aller ande­ren natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Orga­ni­sa­tio­nen. Und noch etwas – aus aktu­el­lem Anlass: Wer – wie Eytan Reif – die­se Sym­bo­le zeigt, um ihre Straf­bar­keit klar­zu­ma­chen oder sie ver­wen­det, um dage­gen zu pro­tes­tie­ren (Bei­spiel: Haken­kreuz im Abfall­korb oder durch­ge­stri­che­nes Haken­kreuz), macht sich nicht straf­bar. Das steht so im § 2 des Abzeichengesetzes.

Obwohl das Abzei­chen­ge­setz nicht sehr hohe Straf­sät­ze für Ver­stö­ße vor­sieht, könn­te es trotz­dem ordent­lich teu­er wer­den für Beiß­mann, denn das Fir­men­lo­go mit den SS-Runen fin­det sich näm­lich nicht nur auf Fir­men­trans­pa­ren­ten, son­dern auch auf Bau­ma­schi­nen und ande­ren Fahr­zeu­gen. Wenn Fahr­zeu­ge und Fir­men­trans­pa­rent mit den SS-Runen auch an ande­ren Orten öffent­lich sicht­bar sind, kön­nen neue Anzei­gen neue Ver­wal­tungs­stra­fen aus­lö­sen. Auf ein Umden­ken bei Beiß­mann und der FPÖ kön­nen wir lei­der nicht set­zen. 2016 benutz­te er die übli­che Täter-Opfer-Umkehr und ver­mu­te­te, „dass die gan­ze Auf­re­gung jetzt nur ent­steht, weil ich für die FPÖ im Gemein­de­rat sit­ze“.

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