Die Quintessenz zum vorläufigen Ausgang des Prozesses ist schnell herausgefiltert: Würde man die Identitären für deren Hetzparolen bestrafen, dann müsste man es auch bei den Regierungsparteien tun – so zumindest sinngemäß der Richter. Rechtsextremismus mit einer neofaschistischen Ausprägung ist nicht strafbar, das wurde nun auch per Gerichtsurteil festgehalten. Ob die Berufung durch die Staatsanwaltschaft gegen den erstinstanzlichen Freispruch in den zwei zentralen Anklagepunkten (Bildung einer kriminellen Organisation und Verhetzung), der „im Zweifel für die Angeklagten“ erfolgte, zu einem anderen Ergebnis kommt, bleibt abzuwarten. Ein Nebenaspekt: Wer über die Angeklagten böse urteilen wollte, könnte die identitären Herren zu einem ganz großen Teil als „Sozialschmarotzer“ bezeichnen – zumindest in der Diktion von Rechtsextremen. Weiter…
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Presseaussendung: Rechtsextreme werden geschont, Jugendliche vor Gericht gestellt
In einer Presseaussendung hat sich Karl Öllinger zum nächste Woche stattfindenden Ulrichsberg-Prozess in Klagenfurt/Celovec geäußert: Weiter…
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Rechtsextremismusbericht 2016 (Grüne)
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