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Identitären-Prozess in Graz: ein Resümee zum Ausgang der ersten Runde

Die Quint­essenz zum vor­läu­fi­gen Aus­gang des Pro­zes­ses ist schnell her­aus­ge­fil­tert: Wür­de man die Iden­ti­tä­ren für deren Hetz­pa­ro­len bestra­fen, dann müss­te man es auch bei den Regie­rungs­par­tei­en tun – so zumin­dest sinn­ge­mäß der Rich­ter. Rechts­extre­mis­mus mit einer neo­fa­schis­ti­schen Aus­prä­gung ist nicht straf­bar, das wur­de nun auch per Gerichts­ur­teil fest­ge­hal­ten. Ob die Beru­fung durch die Staats­an­walt­schaft gegen den erst­in­stanz­li­chen Frei­spruch in den zwei zen­tra­len Ankla­ge­punk­ten (Bil­dung einer kri­mi­nel­len Orga­ni­sa­ti­on und Ver­het­zung), der „im Zwei­fel für die Ange­klag­ten“ erfolg­te, zu einem ande­ren Ergeb­nis kommt, bleibt abzu­war­ten. Ein Neben­aspekt: Wer über die Ange­klag­ten böse urtei­len woll­te, könn­te die iden­ti­tä­ren Her­ren zu einem ganz gro­ßen Teil als „Sozi­al­schma­rot­zer“ bezeich­nen – zumin­dest in der Dik­ti­on von Rechts­extre­men. Wei­ter…