Freispruch in Feldkirch
Vom Vergehen der Verhetzung wurde ein bereits mit 28 Vorstrafen belasteter Beschuldigter (58) im Zweifel freigesprochen, berichtete die „Neue Vorarlberger Tageszeitung“ (23.8.2017) . Er hatte auf einen Medienbericht über einen Flüchtling, der nach einem Einbruch von einem Polizisten angeschossen wurde, mit diesem Facebook-Posting reagiert: „Erster Schuss: Kopf, zweiter Schuss: Luft. Warnschuss für die, welche noch kommen möchten“. Er sei nicht ausländerfeindlich, spiele in seiner Wohngemeinde sogar mit Flüchtlingskindern, habe unüberlegt reagiert, wollte mit seinem Posting nur darauf hinweisen, dass ein Einbrecher nicht gegen die „Obrigkeit“ vorgehen dürfe, erklärte der Angeklagte. Die Richterin begründete den Freispruch im Zweifel damit, dass dem Angeklagten nicht nachzuweisen sei, dass er zu Gewalt gegen Flüchtlinge und Hass gegen sie aufstacheln habe wollen.
Schuldspruch in Wiener Neustadt
Der Angeklagte (26) musste sich wegen Wiederbetätigung und Körperverletzung vor einem Geschworenengericht in Wiener Neustadt verantworten. Das Landesgericht fasste die wesentlichen Vorwürfe der Anklage so zusammen: „Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte soll in seinem Haus eine Wehrmachtsuniform, einen nachgebauten SS-Dolch, ein Portraitphoto Adolf Hitlers, mehrere Hakenkreuzfahnen und ‑armbinden für Zwecke der einseitig propagandistisch vorteilhaften Darstellung des NS-Regimes gehortet und diese mehreren Besuchern unter demonstrativem Gebrauch der NS-Symbolik präsentiert und Bilder von sich und anderen mit Hakenkreuzfahnen und ‑armbinden sowie NS-Wehrmachtsuniform via WhatsApp übermittelt haben. Weiters soll er sich selbst Hakenkreuze an mehreren Körperstellen eingeritzt haben sowie eine Pistole und ein Sturmgewehr unbefugt besessen haben und überdies einen anderen dadurch am Körper verletzt haben, indem er diesem, als er schlief, eine Dose gegen die Stirn schlug, wodurch der Verletzte eine tiefe Schnittwunde über dem Auge mit zurückbleibender Narbenbildung davongetragen haben soll“.
Besonders einsichtig zeigte sich der nach eigenen Angaben Alkoholabhängige, der aus einem „wohlhabenden Haus“ stammt und die Firma seines Vaters übernehmen will, nicht. 2011 war er in einem Verfahren wegen gefährlicher Drohung, Sachbeschädigung und Körperverletzung mit einer Geldstrafe davongekommen, 2013 wurde gegen ihn nach einem Konflikt mit seiner Stiefmutter ein Waffenverbot verhängt. Aus der Einvernahme einer jungen Zeugin ging allerdings hervor, dass es mit ihr 2016 zum „Ausprobieren“ einer Waffe gekommen ist und sie auch eine Hakenkreuzfahne im Keller gesehen habe. Dem Friseur, der ihm auf sein Verlangen einen Kurzhaarschnitt nach dem Vorbild Himmlers verpasst hatte, warf er bei anderer Gelegenheit eine Red-Bull-Dose an den Kopf. Das war die Körperverletzung, von der er freigesprochen wurde.
Wegen Wiederbetätigung sprachen ihn die Geschworenen aber schuldig. Das Urteil von drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte meldete Nichtigkeit und Berufung an.