Vor dem Verhandlungssaal wartete ein sichtlich verärgerter Angeklagter auf den Einlass. Seine knappen Wortmeldungen während der Verhandlung gaben dann Aufschluss über den Ärger: Die Anklage wegen NS-Wiederbetätigung bzw. den Prozess am 19. Jänner betrachtete er als strafrechtlichen Irrtum. In seiner Vergangenheit war er nämlich eine bedeutende Figur der Neonazi-Szene und trotzdem nie verurteilt worden. Und jetzt sollte er wegen einiger Chats und Nazi-Kram verurteilt werden? Mehr als ein Prozessbericht. Weiter…
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Überraschung: Neonazis!
Es gibt ja immer wieder Überraschungen bei den Neonazis. Die erste war jene, dass die beiden wegen Wiederbetätigung Angeklagten, Paul B. und Thomas C., noch keine Verurteilung am Buckel haben. Wie geht das denn bei Neonazis, die schon seit etlichen Jahren durchaus heftig in der Szene unterwegs waren? Die zweite Überraschung in der Verhandlung vor dem Landesgericht Wien am 28.11. war: Zunächst wollten sie gar nichts sagen, dann aber doch. Ein Prozessbericht. Weiter…
Andi Gewehre gibt das Lämmchen
Er war unter den verschiedensten Tarnnamen in sozialen Netzwerken aktiv. Auch bei fast jedem Auflauf von Rechtsextremen und Neonazis in Wien sichtbar. Seit vielen Jahren. Seine Chats mit einem deutschen NPD-Chef über Bombenrezepturen haben zum Rücktritt des Politikers geführt. Jetzt ist Wolfgang L. über seine braunen Chats auf WhatsApp gestolpert. Wir haben L. bei seinem Auftritt vor dem Geschworenengericht begleitet, damit er nicht ganz allein ist. Ein Prozessbericht. Weiter…
Irrtümer
Als die Verhandlung des Geschworenengerichts am 5.10. gegen Robert G. wegen NS-Wiederbetätigung und Verhetzung eröffnet wurde, war sich der vorsitzende Richter noch sicher, dass sie nur kurz dauern würde. Irrtum! Die einzige Journalistin eines Print-Mediums verlässt die Verhandlung nach wenigen Minuten wieder: zu wenig interessant offensichtlich. So kann man sich täuschen! Nicht der einzige Irrtum. Ein Prozessbericht von Karl Öllinger. Weiter…
88 „Windmühlen“ und 6 Monate bedingt
Es war kein aufgeregter Prozess, der da heute am Landesgericht Wien vonstattenging. Zu hören war von einer Chatgruppe mit dem einschlägig klingenden Namen „Honor autem est fides“, was eine leicht abgeänderte Variante des SS-Wahlspruchs „Meine Ehre ist Treue“ bedeutet. In der Gruppe unterhielten sich österreichische Reenactment-Fans, die reihenweise braune Nachrichten ausgetauscht hatten. Heute musste sich einer dieser Fans deswegen vor Gericht verantworten. Ein Prozessbericht. Weiter…
Ein Teutone vor Gericht
Nach vielen Jahren der Beschäftigung mit österreichischen Rechtsextremen und Neonazis kann’s uns dennoch passieren, dass wir Neues dazulernen. Gestern war wieder einmal so ein Tag der Erleuchtung: erstaunlicherweise in einem Prozess gegen einen Burschenschafter, der sich wegen des Verdachts, gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben, vor dem Wiener Landesgericht verantworten musste. Ein Prozessbericht. Weiter…
Wenn Wotan whatsappt
Der Prozess, der da am 10. August am Wiener Landesgericht stattfand, war ein Abfallprodukt der Auswertung von Wotans Handy. A.L., der im Juni drei Jahre für NS-Wiederbetätigung (nicht rechtskräftig) ausgefasst hat, nannte sich so auf Facebook: „Andreas Wotan“. Jetzt musste sich R. H., der auf Wotans Handy mit einigen Nazi-Bildchen ausgelesen wurde, wegen Wiederbetätigung verantworten. „Stoppt die Rechten“ war mit einer starken Delegation beim Prozess präsent. Ein Prozessbericht. Weiter…
Eine „schneidige“ Rede und viel brauner „Humor”
„Geschmacklos“ zählte wohl zu den häufigsten Wörtern, die im gestrigen Prozess eines ehemaligen Wiener RFS-Funktionärs und Burschenschafters fielen. Der war mit einer Anklage nach dem Verbotsgesetz (§ 3g) konfrontiert. Der Auslöser: eine durch das DÖW angezeigte Rede, die der Angeklagte im Zuge eines „Couleurbummels“ an einem 8. Mai an der Rampe der Wiener Uni zum Besten gegeben hatte. Doch da kam noch viel mehr nach. Ein Prozessbericht. Weiter…
Belsky & der Nationalsozialismus: „I versteh’s net”
Halli, hallo, ihr Lieben! – So begrüßt der Corona-Schwurbelarzt Jaroslav Belsky sein Publikum in den Videos, die er täglich vom Stapel lässt. Vor Gericht hat er auf diese Anrede verzichtet, gehört werden konnte sie nur in dem Video, dessen Inhalte nach dem Verbotsgesetz und dem Verhetzungsparagrafen angeklagt waren – 76 Minuten Monolog, bei dem selbst die im Gerichtssaal anwesenden Belsky-Freund*innen gelangweilt wirkten. Ein Prozessbericht. Weiter…
„Guten Morgen, Heil Hitler!“
Die Begrüßungsrituale in einer rechtsextremen Vorarlberger Chat-Gruppe waren an Eindeutigkeit schwer zu toppen. In Feldkirch vor dem Schwurgericht standen deshalb am 31. Mai zwei einschlägig Vorbestrafte und ein weiterer „Verhaltensauffälliger“ − laut eigener Aussage mit einem massiven „Aggressionsproblem“ belastet. Angeklagt waren sie nach dem „NS-Verbotsgesetz“, wegen gefährlicher Drohung und nach dem Waffengesetz. Ein Prozessbericht von Harald Walser. Weiter…