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PI Karlauerstraße Graz: Da wären noch einige Fragen

Gut, das Urteil gegen den Poli­zis­ten und die Poli­zis­tin der Gra­zer Poli­zei­in­spek­ti­on Kar­lau­er­stra­ße, die wegen des Ver­dachts auf Wie­der­be­tä­ti­gung ange­klagt wur­den, ist noch nicht rechts­kräf­tig. Aber den­noch stel­len sich schon jetzt eini­ge Fra­gen. Der Erst­an­ge­klag­te, J.S., wur­de zu 15 Mona­ten beding­ter Haft und zu einer Geld­stra­fe über 1.260 Euro ver­ur­teilt, die zweit­an­ge­klag­te Poli­zis­tin A.R. wurde […]

23. Sep 2020

Der Erst­an­ge­klag­te, J.S., wur­de zu 15 Mona­ten beding­ter Haft und zu einer Geld­stra­fe über 1.260 Euro ver­ur­teilt, die zweit­an­ge­klag­te Poli­zis­tin A.R. wur­de frei­ge­spro­chen. „Der Ver­tei­di­ger des Poli­zis­ten befand, dass gegen sei­nen Man­dan­ten ‚ten­den­zi­ös‘ ermit­telt wor­den war. ‚Sei­ne Gesin­nung steht hier über­haupt nicht zur Dis­kus­si­on, es geht nur dar­um, ob er sich pro­pa­gan­dis­tisch enga­giert hat oder nicht‘, beton­te der Anwalt.“ (kleinezeitung.at, 16.9.20)

Der Ver­tei­di­ger, Bern­hard Leho­fer, der rech­tes Kli­en­tel nicht zuletzt durch die Ver­tei­di­gung von Iden­ti­tä­ren kennt, ist ange­sichts des­sen, was im Pro­zess zu hören war, gelin­de aus­ge­drückt, mutig – auch wenn es sein Job ist, den ange­klag­ten Poli­zis­ten best­mög­lich zu verteidigen.

„Pro­zess Report“ und das „Doku Ser­vice Stei­er­mark“ waren beim Pro­zess, in einer Sen­dung von Radio Hel­sin­ki bekla­gen sie zu Recht das grund­sätz­li­che Des­in­ter­es­se an der pro­ble­ma­ti­schen Ein­stel­lung der bei­den Ange­klag­ten, sofern die­se nicht pro­zess­re­le­vant waren. Aber bei wem ist eine rechts­extre­me Gesin­nung denn pro­ble­ma­tisch, wenn nicht bei der Poli­zei? Schon gar, wenn es sich um Sym­pa­thie für den natio­nal­so­zia­lis­ti­sches Gedan­ken­gut handelt!

Die Erklä­rungs­ver­su­che der bei­den Ange­klag­ten unter­schei­den sich kaum von jenen, die wir im Rah­men von Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zes­sen so oft hören und lesen: Die rei­chen von „habe ich nicht gewusst“ bis zu „das sei doch nur Sati­re oder Humor gewe­sen“. Dass so etwas auch mit­ten aus Poli­zei­stu­ben kommt, darf schon erstau­nen und müss­te aufrütteln.

Der Pro­zess hin­ter­lässt jeden­falls eini­ge Fra­gen: Was pas­siert nun in einer Inspek­ti­on, von der im Rah­men des Pro­zes­ses sei­tens des Erst­an­ge­klag­ten behaup­tet wur­de, es sei voll­kom­men üblich, dass ver­het­zen­de bzw. brau­ne Nach­rich­ten aus­ge­tauscht wer­den? Da blei­ben gera­de zwei Mög­lich­kei­ten: Falls das nicht kor­rekt ist, hät­te S. eine doch schwer­wie­gen­de Falsch­aus­sa­ge getä­tigt, die juris­tisch zu ver­fol­gen wäre. Falls sei­ne Behaup­tung aber der Rea­li­tät ent­spricht, müss­te es Feu­er am Dach der PI Kar­lau­er­stra­ße geben, und die zustän­di­gen Stel­len von der Poli­zei bis ins Innen­mi­nis­te­ri­um müss­ten reagieren.

Was ist mit dem Chef der betrof­fe­nen Poli­zei­in­spek­ti­on, der von allem nichts mit­be­kom­men haben will? Zum Vor­wurf des frau­en­feind­li­chen Ver­hal­tens durch S. merkt der Chef­inspek­tor an: „Als ich den Vor­fall mit der sexis­ti­schen Aus­sa­ge gehört hab, habe er das pro­to­kol­liert.“ Das war es dann? Obwohl S. schon zuvor auf einer ande­ren Dienst­stel­le ein Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren wegen Mob­bing und sexu­el­ler Nöti­gung hatte?

Was ist mit den jenen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, die als Zeug*innen aus­ge­sagt haben, dass sie alle­samt auch nichts bemerkt haben – höchs­tens gerüch­te­wei­se –, was u.a. krass im Wider­spruch zur Aus­sa­ge eines Zeu­gen steht, der zur Gesin­nung von S. mein­te: „Eigent­lich hat’s die gan­ze Dienst­stel­le gewusst.“ Und schließ­lich: Gibt es nicht ein grö­be­res Pro­blem, wenn eine Poli­zis­tin angibt, nicht viel Ahnung vom Natio­nal­so­zia­lis­mus zu haben, sodass sich selbst der Staats­an­walt über den gerin­gen Wis­sen­stand der Poli­zis­tin ver­wun­dert zeigt und von ihr zur Ant­wort kriegt: „Weil es mich nie inter­es­siert hat.“

Mit den 15 Mona­ten bedingt – soll­te es dabei blei­ben – ver­liert S. end­gül­tig sei­nen Job als Poli­zist. Er kann sich dann zusam­men mit sei­ner Schwes­ter, der ehe­ma­li­gen Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­ten S., die sich mit dem Hard­core-Neo­na­zi Gerd Hon­sik aus­ge­tauscht hat­te, wie im Pro­zess zu erfah­ren war, auf sei­ner Schol­le der Land­wirt­schaft wid­men. Sei­ne frei­ge­spro­che­ne Ex-Kol­le­gin soll­te sich sofort einer zeit­ge­schicht­li­chen Fort­bil­dung – Maut­hau­sen-Besuch inklu­si­ve  unter­zie­hen – völ­lig egal, ob sie sich dafür inter­es­siert oder nicht. Denn von Polizist*innen kann erwar­tet wer­den, dass sie über ein bestimm­tes Grund­wis­sen verfügen.

➡️ Teil 1: Die Poli­zei­in­spek­ti­on des schlech­ten Geschmacks
➡️ Nach­trag: Poli­zei: Der Gra­zer „Itio­ten­treff“

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