Hubert Keyl – ein Opfer? (Teil 1)
Bei den Burschenschaften gibt es keine größere Strafe als die „dimissio cum infamia“, die Entlassung in Schimpf und Schande. Für eine Nominierung zum Richter beim Bundesverwaltungsgericht reicht es anscheinend trotzdem. Hubert Keyl wurde 2010 von der Wiener Burschenschaft Silesia „cum infamia“ verjagt. Da stellen sich schon einige Fragen, auch wenn Keyl jetzt seine Bewerbung selbst zurückgezogen hat.