Wochenschau KW 26

Das Lan­des­gericht Kla­gen­furt leis­tete diese Woche die Haup­tar­beit in Sachen Wieder­betä­ti­gung. Allein vier Verurteilun­gen und einen Freis­pruch gab es diese Woche zu dem Auf­marsch von kroat­is­chen Recht­sex­tremen in Bleiburg, ein Kärnt­ner kassierte 19 Monate für Nazidreck in sozialen Net­zw­erken. Der Prozess gegen einen schw­er gewalt­täti­gen Blu­den­z­er Neon­azi musste vertagt wer­den – und ‚Püp­pi‘ wird keine Huldigun­gen mehr am Ulrichs­berg emp­fan­gen können.

Klagenfurt/Bleiburg (I): „Kroat­is­ch­er Gruß” ist Hitlergruß

Die Geschwore­nen waren sich einig und befan­den, dass der 69-jährige Kroate, der sich da am Mon­tag, 25. Juni vor dem Lan­des­gericht Kla­gen­furt wegen Wieder­betä­ti­gung beim recht­sex­tremen Auf­marsch in Bleiburg ver­ant­worten musste, schuldig ist im Sinne der Anklage. Der Angeklagte war in der ORF-Doku „Kroat­is­che Hit­ler­grüße in Kärn­ten“ (deren Redak­teurin dafür vor kurzem mit dem Civis-Medi­en­preis aus­geze­ich­net wurde) zu sehen gewe­sen, wie er Adolf Hitler lobte und die Hand zum Hit­ler­gruß hob. Weil er am ersten Ver­hand­lungstag im April bestrit­ten hat­te, den Hit­ler­gruß gezeigt zu haben, wurde zur Ein­hol­ung eines Gutacht­ens durch einen Sachver­ständi­gen vertagt.

Der Gutachter, ein His­torik­er der Uni­ver­sität Zagreb, kon­nte aber die Ver­ant­wor­tung des Angeklagte, dass es sich bei sein­er Hand­be­we­gung um den ‚kroat­is­chen Gruß‘ gehan­delt habe, ein­deutig widerlegen:

In erster Lin­ie werde unter dem kroat­is­chen Gruß der Ausspruch: ‚Za dom sprem­ni’ ver­standen, über­set­zt ‚Alles für die Heimat.’ Dieser Gruß beste­he seit Ende 1931, Anfang 1932, der Gruß habe zu dieser Zeit keine Hand­be­we­gung umfasst. Während des Ustascha-Regimes habe man begonnen, zu dem Gruß den recht­en Arm zu heben, ana­log zum Hitler-Gruß. Eine offizielle Anord­nung für die Ver­wen­dung des Grußes habe es nicht gegeben. (ORF Kärn­ten, 25.6.2018)

Kroat­is­ch­er Gruß ist ein­deutig Hit­ler­gruß; Kärn­ten Report vom 23.05.2017 [ORF2]

Das Urteil, zwei Jahre bed­ingt, ist bere­its recht­skräftig. Als dem Kroat­en erk­lärt wurde, dass er nicht mehr ins Gefäng­nis müsse, nahm er die Strafe an und wurde wegen eines gegen ihn aus­ge­sproch­enen Aufen­thaltsver­bots sofort an die Gren­ze eskortiert.

Klagenfurt/Bleiburg (II): Zwei weit­ere Verurteilun­gen wegen Wiederbetätigung

Am Dien­stag, 26. Juni, mussten sich zwei weit­ere Per­so­n­en wegen ihres Auftritts beim Auf­marsch am Loibach­er Feld in Bleiburg vor Geschwore­nen in Kla­gen­furt ver­ant­worten. Der eine, „ein 54-jähriger Kroate hat­te bei der umstrit­te­nen Ver­anstal­tung den Hit­ler­gruß gezeigt, ein 26-Jähriger hat­te ein T‑Shirt mit einem SS-Totenkopf und dem Spruch ‚Bess­er tot als rot„getragen’.“ (ORF Kärn­ten, 26.6.2018)

Der jün­gere Angeklagte ver­suchte sich zunächst noch mit der Ausrede, wonach er nicht gewusst habe, dass das öffentliche Zeigen des SS-Totenkopfs in Öster­re­ich straf­bar sei, scheit­erte aber in der Folge an den hun­derten ein­schlägi­gen Fotos auf seinem Handy, die ihn unter anderem auch mit dem Hit­ler­gruß zeigten. Er nahm das Urteil, 18 Monate bed­ingt, eben­so an wie der 54-Jährige, der sich dann am Nach­mit­tag wegen des Hit­ler­grußes ver­ant­worten musste und eben­falls zu 18 Monat­en bed­ingt verurteilt wurde. (OÖN)

Klagenfurt/Bleiburg (III): Ein Freis­pruch, eine Verurteilung

Am Fre­itag, 29.6., mussten sich weit­ere zwei Kroat­en wegen des Ver­dachts der Wieder­betä­ti­gung in Kla­gen­furt ver­ant­worten. Ein 79-jähriger Angeklagter bekan­nte sich zwar für schuldig, erk­lärte seine Hand­be­we­gung aber so:

Ich wollte eine Fre­undin grüßen, aber das ist dann so aus­gelegt wor­den, dass ich den Hit­ler­gruß machen wollte. Wenn das so aus­gelegt wor­den ist, dann tut es mir auch leid und ich bekenne mich schuldig.“ (Kleine Zeitung)

Weil ein Video zwar die ein­schlägige Hand­be­we­gung, dann aber sofort ein Winken zeigt, sprechen die Geschwore­nen von der Anklage frei. Der zweite Angeklagte vom Fre­itag, auch ein Kroate (67), in sein­er Heimat­ge­meinde Gemein­der­at, war vor Gericht geständig: „Bei der Feier habe ich dann ein Heimatlied gehört, dadurch war ich in großer Euphorie und habe mich dazu hin­reißen lassen, die Hand zu heben.” (Kleine Zeitung) Eine Geste im Sinn des Nation­al­sozial­is­mus habe er aber damit nicht machen wollen, er werde so etwas nie wieder machen, ver­ant­wortete er sich. In diesem Fall erfol­gte ein ein­stim­miger Schuld­spruch der Geschwore­nen und die Verurteilung zu 15 Monat­en bed­ingter Haft. Bei­de Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Kla­gen­furt: Noch eine Wieder­betä­ti­gung, aber nicht in Bleiburg

Am Don­ner­stag, 28.Juni, musste sich noch ein­er wegen Wieder­betä­ti­gung vor Geschwore­nen in Kla­gen­furt ver­ant­worten. Dem 28-jähri­gen Angeklagten aus Spittal/Drau wurde von der Anklage vorge­wor­fen, zwis­chen Mai 2016 und Juni 2017 auf Face­book und What­sApp Nazidreck wie die Schwarze Sonne, die Odal­rune und die Zahlenkom­bi­na­tion 18/88 veröf­fentlicht und sich außer­dem am Unter­arm sowie am Hals Odal­runen-Tat­toos und am Schien­bein eine Schwarze Sonne ver­passt zu haben. Über What­sApp hat er auch noch ein­schlägige Fotos verschickt.

Schwarze Sonne orig­inäres Sym­bol des NS daher verboten

Dem Angeklagten, der sich auf eine psy­chis­che Erkrankung, starke Medika­mente und Alko­hol berief, war schon klar, was er damit tat, was auch ein Gutachter bestätigte. An der Ent­fer­nung sein­er Tat­toos arbeite er, erk­lärte er, und: „Es war dumm von mir. Ich würde das heute nie wieder machen.“ (Kleine Zeitung)

Odal­rune im NS ver­wen­det von HJ und SS (Divi­sion Prinz Eugen) ‑daher verboten

Nach kurz­er Beratung waren sich die Geschwore­nen einig: Schuldig im Sinn der Anklage. Das Urteil, 19 Monate Haft auf Bewährung und eine Geld­strafe in der Höhe von 1.200 Euro, ist noch nicht rechtskräftig.

Feld­kirch: Ein Neon­azi dreht durch

Vor einem hal­ben Jahr zog der 32-jährige Blu­den­z­er mit „Heil Hitler“, Hit­ler­gruß und weit­eren Nazi-Parolen durch Blu­denz, beschimpfte in einem Lokal Gäste als „Volksver­räter“ und schlug am Blu­den­z­er Bahn­hof einen jun­gen Mann kranken­haus­reif. Nach sein­er Fes­t­nahme erk­lärte er den Polizis­ten, dass Hitler ein Prophet gewe­sen sei. Die Staat­san­waltschaft Feld­kirch klagte ihn wegen Wieder­betä­ti­gung und schw­er­er Kör­per­ver­let­zung an, am Fre­itag, 29.6., musste er sich deshalb vor dem Lan­des­gericht Feld­kirch den Geschwore­nen stellen.

Vor Gericht ver­suchte er es mit gespiel­ter Reumütigkeit: „Ja, ich bekenne mich schuldig, lei­der kann ich es nicht mehr rück­gängig machen“ (Vorarl­berg­er Nachricht­en), ließ sich dann aber auch die Behaup­tung ent­lock­en, dass Hitler ein Mann für das Volk gewe­sen sei. Zwis­chen seinen diversen Dro­ge­nentzü­gen sei er auf den Hitler gekommen

Um festzustellen, ob der Angeklagte, der zum Tatzeit­punkt laut Polizei 1,5 Promille im Blut hat­te, über­haupt zurech­nungs­fähig gewe­sen sei, wird nun ein psy­chi­a­trisches Gutacht­en einge­holt und die Ver­hand­lung wurde auf unbes­timmte Zeit vertagt. (Update hier)

Püp­pi kommt nicht mehr zum Ulrichsberg

1995 dürfte das let­zte Jahr gewe­sen sein, in dem die Tochter von SS-Kapo Hein­rich Himm­ler, Gudrun Bur­witz, beim Ulrichs­berg- Auf­marsch die Ehrun­gen der alten Kam­er­aden ent­ge­gengenom­men hatte.

Himm­ler mit Tochter Gudrun in der Doku „Der Anständige”

Die Neon­azi-Aktivistin, die sich nie von ihrem schw­erkrim­inellen Vater dis­tanziert hat­te, war bis ins hohe Alter für den Vere­in „Stille Hil­fe“ tätig, über den Alt- und Neon­azis betreut und finanziell unter­stützt wur­den. Der Auf­marsch am Ulrichs­berg bzw. das damit ver­bun­dene Tre­f­fen der SS-Vet­er­a­nen in Krumpen­dorf war ein­er ihrer weni­gen öffentlichen Auftritte:

Wo waren Sie im Krieg? Bei welch­er Ein­heit haben Sie gedi­ent?”, fragt sie streng. „5. SS-Panz­er-Divi­sion Wik­ing”, antwortet Vagn­er Kris­tensen zack­ig. „Frei­williger in der Dänis­chen Waf­fen-SS?” „Jawoll!” Die Frau verzieht keine Miene. Ihre grauen Haare sind zu einem Dutt geformt; an ihrer Bluse haftet eine große sil­berne Brosche, auf der vier Pfer­deköpfe im Kreis ange­ord­net sind. Sie ergeben ein Hak­enkreuz. Vagn­er Kris­tensen nimmt Hal­tung an. Ihm ist nicht ent­gan­gen, dass sie die gle­ichen eis­blauen Augen hat wie ihr Vater. Die Frau, die vor ihm im Hotel Rosen­heim in Krumpen­dorf in Kärn­ten sitzt, ist Gudrun Bur­witz. (Andrea Röp­ke, Püp­pis Kam­er­aden)

Jet­zt ist Himm­lers Tochter, von ihrem Vater „Püp­pi“ genan­nt, in einem Münch­n­er Alter­sheim ver­stor­ben.