Für Mittwoch, 14.6., war beim Landesgericht Innsbruck ein Prozess wegen des Verdachts der Wiederbetätigung nach § 3 g Verbotsgesetz gegen einen 21-Jährigen angesagt, der in seiner Wohnung NS-Devotionalien zur Schau gestellt, an Dritte weitergegeben und auf Fotos davon auf WhatsApp gepostet haben soll. Der Prozess wurde auf Mittwoch, 19.7. verschoben.