Innsbruck: Wiederbetätigungsprozess verschoben

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Für Mitt­woch, 14.6., war beim Lan­des­ge­richt Inns­bruck ein Pro­zess wegen des Ver­dachts der Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3 g Ver­bots­ge­setz gegen einen 21-Jäh­ri­gen ange­sagt, der in sei­ner Woh­nung NS-Devo­tio­na­li­en zur Schau gestellt, an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben und auf Fotos davon auf Whats­App gepos­tet haben soll. Der Pro­zess wur­de auf Mitt­woch, 19.7. verschoben.