Es war ein merkwürdiger Prozess, der da am 24.September wegen NS-Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht in Innsbruck stattfand. Angeklagt waren zwei junge Männer (20 und 21), die in der Nacht zum Silvestertag 2013 vor der Polizeiinspektion Axams eine Rohrbombe zur Explosion gebracht hatten. Bei einer Hausdurchsuchung wurde dann auch Nazi-Schrott gefunden, was zu der Anklage wegen NS-Wiederbetätigung führte.
Wenn es einen gemeinsamen Nenner geben sollte, dann der der immensen Blödheit. Die Angeklagten stellten sich blöd, die Zeugen ebenfalls und die „Krone“ (Tirol-Ausgabe) scheute sich nicht, die Aktionen der beiden jungen Männer als „riesigen Blödsinn“ zusammenzufassen.
Was die „Krone“ da unter der Rubrik Lausbubenstreiche ablegen wollte, war der Bau von vier Rohrbomben. Beteiligt war da offensichtlich noch eine dritte Person, die aber getrennt angeklagt wird, vermutlich, weil keine Wiederbetätigung festgestellt werden konnte. Drei Rohrbomben wurden in einem Steinbruch und an einer Straße gezündet, die vierte vor der Polizeiinspektion. Es war reiner Zufall, dass durch die Metallsplitter niemand verletzt wurde.
Nach einem Hinweis erfolgten dann die Hausdurchsuchungen. Die „Tiroler Tageszeitung” berichtet dazu:
Hausdurchsuchungen und Einvernahmen brachten nämlich nicht nur Flaschen mit Adolf-Hitler-Konterfei hervor, sondern offenbarten auch Hakenkreuze, SS-Runen, NS-Liedgut und über Handys verbreitete NS-Inhalte. Dazu pflegten beide Freunde eine innige Beziehung zur Zahl „88“, die für Eingeweihte eine Abkürzung für „Heil Hitler!“ darstellt. Der Zweitangeklagte malte sie sich auf die Hand und verschickte sie an den Erstangeklagten. Dieser schmückte nicht nur eine Baumhütte, sondern auch das Heck und das Armaturenbrett seines Autos mit „88“.
Vor Gericht bekannte sich der Erstangeklagte zwar teilweise für schuldig, bezeichnete die Rohrbomben als „reine Dummheit“, wollte aber – so wie der Zweitangeklagte – weder von der Bedeutung der Zahl 88 noch sonst vom Nationalsozialismus irgendetwas gewusst, geschweige denn ihn für gut befunden haben. Die demonstrativ zur Schau gestellte Blödheit betraf nicht nur die Angeklagten, sondern auch die Zeugen:
Lieblingsfloskeln: „Hab mir nix gedenkt“ und „Ist schon so lang her“. Auch wollte keiner aus dem Kreis gewusst haben, was 88 wirklich bedeutet, einer wollte nicht einmal die Bedeutung von „SS“ gekannt haben. Ein anderer wollte das Konterfei von Hitler nicht erkannt haben: „Da ist ja nirgendwo Adolf Hitler druntergestanden!“ (TT)
Der „Standard“ fasste den Prozessablauf in den Worten der Staatsanwältin zusammen: „‚Es ist ein Wahnsinn, was uns heute hier präsentiert wird’, kommentierte Staatsanwältin Veronika Breithüber das Spektakel der vermeintlich Ahnungslosen.“
Der Prozess endete mit zwei Schuldsprüchen. Der Erstangeklagte wurde zu 18 Monaten (bedingt auf drei Jahre) und einer Geldstrafe von 11.160 Euro, der Zweitangeklagte zu sechs Monaten (bedingt) und einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig.