Am 27. Oktober des Vorjahres hat ein Trupp gewalttätiger Neonazis, offensichtlich Mitglieder des Fanklubs „Unsterblich“, das Ernst-Kirchweger-Haus in Wien-Favoriten überfallen. Die Neonazis stürmten mit abgebrochenen Besenstielen, Holzlatten und Bierflaschen das linke Veranstaltungszentrum. Ein Angreifer schlug einen Gewerkschafter nieder, zwei Kollegen attackierten den Aggressor. Jetzt stehen sie gemeinsam mit den Neonazis vor Gericht.
In der Anklageschrift werden sieben Personen genannt, die sich wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs ab 9. September vor dem Landesgericht Wien verantworten müssen. Einer von den Neonazis muss sich auch noch wegen der Körperverletzung, begangen an dem linken Gewerkschafter Rudi F., verantworten: Er hatte ihm laut Anklage mehrere Faustschläge auf den Kopf versetzt, wodurch F. eine Schädelprellung und eine Rissquetschwunde unter dem linken Auge erlitt. Die zwei Kollegen, die Rudi F. zu Hilfe eilten, um ihn von dem Angreifer befreien, wurden ebenfalls wegen Körperverletzung angeklagt.
Die Anklage behandelt den Angriff der Neonazi-Truppe wie einen stinknormalen Raufhandel; in der Anklageschrift wird der rechtsextreme Hintergrund der Angreifer nicht mit einer Silbe erwähnt. Zwar beschreibt die Anklage, dass sich die Angreifer gewaltsam Zutritt in das Ernst-Kirchweger-Haus verschafften, „um so auch in die Räumlichkeiten des Vereins „ATIF“ zu gelangen und dort gegen die Mitglieder dieses Vereins gewalttätig vorzugehen“, verwendet aber keinen Gedanken auf das rechtsextreme Motiv. Hoffentlich wird das Verfahren besser als die Anklageschrift!