Ab 4. August müssen sich die beiden mutmaßlichen Chefs der kriminellen Neonazi-Truppe Objekt 21 aus Desselbrunn (OÖ) wegen ihrer zahlreichen kriminellen Delikte und ihrer Aktivität in einer kriminellen Vereinigung vor Gericht verantworten. Wegen NS-Wiederbetätigung wurden sie bereits (nicht rechtskräftig) zu Haftstrafen von 4 bzw. 6 Jahren verurteilt. War’s das dann bereits mit der gerichtlichen Aufklärung von Objekt 21?
Für den Prozess gegen die beiden Rädelsführer sind neun Verhandlungstage geplant. Wegen der „Gefahrenlage“ gibt es umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen. Die sind offensichtlich deshalb notwendig, weil einzelne Zeugen (die auch schon als Angeklagte vor Gericht standen) massiv bedroht wurden. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu Objekt 21 km es aber nicht nur zu Einschüchterungsversuchen, sondern auch zu dem delikaten Angebot eines Anwaltsgehilfen an einen Belastungszeugen, gegen Geldleistungen eine entlastende Aussage zu machen.

Im Vorjahr ging die Justiz jedenfalls von mindestens 35 Personen im Umfeld von Objekt 21 aus, gegen die wegen strafrechtlicher Delikte ermittelt und vorgegangen würde. Nach unseren Zählungen wurde bisher nur gegen sieben (!!) von ihnen verhandelt und Urteil gesprochen. Wegen NS-Wiederbetätigung wurde oder wird gegen zehn Personen ermittelt, von denen bisher sieben vor Gericht standen und – nicht rechtskräftig — verurteilt wurden.
Im Vorjahr gingen die Ermittlungsbehörden auch noch davon aus, dass zu den bereits ermittelten Verdächtigen noch weitere Personen dazukommen könnten – davon ist mittlerweile keine Rede mehr. Im Gegenteil – es hat den Anschein, als ob gegen ursprünglich Verdächtige aus beiden Ermittlungskreisen (Strafrecht und NS-Wiederbetätigung) nicht mehr ermittelt würde. Besonders auffällig ist das bei jenen Personen, die als Gastkriminelle aus Thüringen aktiv waren.
Ebenso wenig beruhigend auch, dass Teile der Stammmannschaft von Objekt 21 nach wie vor aktiv sind und ihre Beziehungen zu den deutschen Neonazi- Kameraden weiter pflegen.