11. Juni / 19.00 / Sem20 / Juridicum
Gemäß §274 StGB ist als „Landfriedensbruch” die wissentliche, also bewusste, Teilnahme an einer „Zusammenrottung“ strafbar, wenn diese darauf abzielt, einen Mord, Totschlag, eine Körperverletzung oder eine schwere Sachbeschädigung zu begehen. Eine Bestrafung ist möglich, ohne dass die Person selbst diese Straftaten begangen hat.
Historisch hat der Landfriedensbruch seine Wurzeln in der Niederschlagung von Unruhen und revolutionären Aufständen. In den letzten Jahren wurde dieser Strafparagraph – der über Jahrzehnte praktisch totes Recht war – plötzlich neu entdeckt. Zuerst bei Fußballfans – dann bei DemonstrantInnen.
Warum wird der Paragraph vermehrt angewendet? Braucht es diesen Paragraphen und worin liegt die Missbrauchsgefahr?
https://www.facebook.com/events/286746334827227/
Gäste:
Manfred Seeh (Die Presse)
Hannes Jarolim (Justizsprecher der SPÖ)
Gerhard Jarosch (Präsident der Vereinigung österreichischer StaatsanwältInnen)
Kristin Pietrzyk (Rechtsanwältin)
Michael Lepuschitz (Polizeijurist)
Albert Steinhauser (Justizsprecher der Grünen)
auf einen spannenden Abend freut sich die jus.gras in Kooperation mit Albert Steinhauser!