Podiumsdiskussion: Landfriedensbruch — Gefahr für die Zivilgesellschaft?Lesezeit: 1 Minute

11. Juni / 19.00 / Sem20 / Juri­di­cum Gemäß §274 StGB ist als „Land­frie­dens­bruch” die wis­sent­li­che, also bewuss­te, Teil­nah­me an einer „Zusam­men­rot­tung“ straf­bar, wenn die­se dar­auf abzielt, einen Mord, Tot­schlag, eine Kör­per­ver­let­zung oder eine schwe­re Sach­be­schä­di­gung zu bege­hen. Eine Bestra­fung ist mög­lich, ohne dass die Per­son selbst die­se Straf­ta­ten began­gen hat.  His­to­risch hat der Land­frie­dens­bruch seine […]

7. Jun 2014

11. Juni / 19.00 / Sem20 / Juridicum

Gemäß §274 StGB ist als „Land­frie­dens­bruch” die wis­sent­li­che, also bewuss­te, Teil­nah­me an einer „Zusam­men­rot­tung“ straf­bar, wenn die­se dar­auf abzielt, einen Mord, Tot­schlag, eine Kör­per­ver­let­zung oder eine schwe­re Sach­be­schä­di­gung zu bege­hen. Eine Bestra­fung ist mög­lich, ohne dass die Per­son selbst die­se Straf­ta­ten began­gen hat. 

His­to­risch hat der Land­frie­dens­bruch sei­ne Wur­zeln in der Nie­der­schla­gung von Unru­hen und revo­lu­tio­nä­ren Auf­stän­den. In den letz­ten Jah­ren wur­de die­ser Straf­pa­ra­graph – der über Jahr­zehn­te prak­tisch totes Recht war – plötz­lich neu ent­deckt. Zuerst bei Fuß­ball­fans – dann bei DemonstrantInnen.

War­um wird der Para­graph ver­mehrt ange­wen­det? Braucht es die­sen Para­gra­phen und wor­in liegt die Missbrauchsgefahr?

https://www.facebook.com/events/286746334827227/

Gäs­te:

Man­fred Seeh (Die Presse)
Han­nes Jaro­lim (Jus­tiz­spre­cher der SPÖ)
Ger­hard Jarosch (Prä­si­dent der Ver­ei­ni­gung öster­rei­chi­scher StaatsanwältInnen)
Kris­tin Pie­trzyk (Rechts­an­wäl­tin)
Micha­el Lepuschitz (Poli­zei­ju­rist)
Albert Stein­hau­ser (Jus­tiz­spre­cher der Grünen)

auf einen span­nen­den Abend freut sich die jus.gras in Koope­ra­ti­on mit Albert Steinhauser!

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