Kitzbühel: Hitler-Gruß mit Alkohol

Schon vor vier Jahren wurde gegen den Angeklagten, einen Pen­sion­is­ten (58) aus Kitzbühel, wegen des Ver­dachts der Wieder­betä­ti­gung ermit­telt, das Ver­fahren allerd­ings eingestellt, weil eine Bil­li­gung des Nation­al­sozial­is­mus nicht nahe­liegend gewe­sen sei. Jet­zt stand er wieder wegen ein­schlägiger Hand­lun­gen vor einem Inns­bruck­er Geschwore­nen­gericht.

2009 hat­te er gegenüber einem Nach­barn die Hand zum Hit­ler­gruß erhoben und „Heil Hitler“ geschrien: keine Anklage. Im Juni 2013 empf­ing er die Polizis­ten, die von ein­er (anderen) Nach­barin alarmiert wor­den waren, in sein­er Woh­nung wieder mit erhoben­em recht­en Arm und „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“-Rufen.

Warum war die Polizei eigentlich von der Nach­barin angerufen wor­den? Darüber ist in den Medi­en­bericht­en fast nichts zu find­en, nur der fol­gende Satz in der „Kro­ne“ (Tirol-Aus­gabe, 21.2.2014): „Weil ihr Nach­bar laut herumkrakelte, rief eine aus dem Ex-Jugoslaw­ien stam­mende Frau zum wieder­holten Male die Polizei“.


(Author: ACBahn, GNU Free Doc­u­men­ta­tion License)
-

Da hätte man doch gerne gewusst, ob der wieder­holte Kon­flikt mit der Nach­barin aus Ex-Jugoslaw­ien frem­den­feindlich motiviert war? Wurde dem vom Gericht nachge­gan­gen? Dazu find­et sich kein Hin­weis in den Bericht­en. Stattdessen die übliche Rou­tine bei Ver­dacht auf Wieder­betä­ti­gung: eine Haus­durch­suchung. Bei ihr wer­den Mod­ell­flugzeuge mit Hak­enkreuzen und ein Eis­ernes Kreuz erster Klasse gefun­den. Naja, wenn’s nach dem gin­ge, hät­ten wir wohl einen erhe­blichen Prozentsatz an NS- Wiederbetätigern.

Der Angeklagte selb­st weist sowieso jede Unter­stützung des NS- Regimes von sich: „Was ich gemacht habe, tut mir leid, aber ich will gar nicht, dass dieses Regime wiederkommt“ ( Kro­ne Tirol,21.2.14). Schuld war für ihn die Nach­barin, die wegen jed­er Kleinigkeit die Polizei rufe, und der Wein, den er zuvor getrunk­en habe.

Der Ein­wurf des Staat­san­waltes, dass im Wein die Wahrheit liege, überzeugte die Geschwore­nen nicht, die den Angeklagten vom Ver­dacht der NS-Wieder­betä­ti­gung freis­prachen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Siehe auch: Tirol­er Tageszeitung.