Schon vor vier Jahren wurde gegen den Angeklagten, einen Pensionisten (58) aus Kitzbühel, wegen des Verdachts der Wiederbetätigung ermittelt, das Verfahren allerdings eingestellt, weil eine Billigung des Nationalsozialismus nicht naheliegend gewesen sei. Jetzt stand er wieder wegen einschlägiger Handlungen vor einem Innsbrucker Geschworenengericht.
2009 hatte er gegenüber einem Nachbarn die Hand zum Hitlergruß erhoben und „Heil Hitler“ geschrien: keine Anklage. Im Juni 2013 empfing er die Polizisten, die von einer (anderen) Nachbarin alarmiert worden waren, in seiner Wohnung wieder mit erhobenem rechten Arm und „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“-Rufen.
Warum war die Polizei eigentlich von der Nachbarin angerufen worden? Darüber ist in den Medienberichten fast nichts zu finden, nur der folgende Satz in der „Krone“ (Tirol-Ausgabe, 21.2.2014): „Weil ihr Nachbar laut herumkrakelte, rief eine aus dem Ex-Jugoslawien stammende Frau zum wiederholten Male die Polizei“.
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Da hätte man doch gerne gewusst, ob der wiederholte Konflikt mit der Nachbarin aus Ex-Jugoslawien fremdenfeindlich motiviert war? Wurde dem vom Gericht nachgegangen? Dazu findet sich kein Hinweis in den Berichten. Stattdessen die übliche Routine bei Verdacht auf Wiederbetätigung: eine Hausdurchsuchung. Bei ihr werden Modellflugzeuge mit Hakenkreuzen und ein Eisernes Kreuz erster Klasse gefunden. Naja, wenn’s nach dem ginge, hätten wir wohl einen erheblichen Prozentsatz an NS- Wiederbetätigern.
Der Angeklagte selbst weist sowieso jede Unterstützung des NS- Regimes von sich: „Was ich gemacht habe, tut mir leid, aber ich will gar nicht, dass dieses Regime wiederkommt“ ( Krone Tirol,21.2.14). Schuld war für ihn die Nachbarin, die wegen jeder Kleinigkeit die Polizei rufe, und der Wein, den er zuvor getrunken habe.
Der Einwurf des Staatsanwaltes, dass im Wein die Wahrheit liege, überzeugte die Geschworenen nicht, die den Angeklagten vom Verdacht der NS-Wiederbetätigung freisprachen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Siehe auch: Tiroler Tageszeitung.