NSU-Prozess: Thüringer Behördensumpf

Der Thüringer Ver­fas­sungss­chutz hat möglicher­weise eine recht­sex­treme Straftat vom Mai 2007 unter den Tisch gekehrt: Der V‑Mann-Führer eines ehe­ma­li­gen Spitzels belastet den Geheim­di­enst in sein­er Vernehmung vor dem NSU-Unter­suchungsauss­chuss. Weit­er­lesen auf bnr.de — Thüringer Behör­den­sumpf (zugänglich mit Abo)