Ein toter Polizist
Der rechtsextreme Skinhead Thomas F. (18) tötet in der Nacht zum 1. September 1990 den Polizisten Günther L. durch heftige Tritte gegen dessen Kopf. Der Polizist war damals in Zivil und privat in der Linzer Altstadt unterwegs, als es zwischen ihm und einigen Nazi-Skins zu einer heftigen Auseinandersetzung kam, in deren Verlauf Thomas F. dem Polizisten einen so heftigen Fußtritt gegen den Kopf versetzte, dass dieser wenig später starb. Der Polizist, der sich als Polizist des Unfallkommandos zu erkennen gab, hatte anscheinend die Jugendlichen überreden wollen, nicht mehr mit dem Moped nach Hause zu fahren. Thomas F., einschlägig vorbestraft, wurde zu viereinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt. (Standard, 26.2.1991)
Zwanzig Tritte gegen den Kopf
Wegen insgesamt fünf Körperverletzungen stand der Nazi-Skin Alfred W. (20) im April 1993 vor dem Gericht in Ried (OÖ). Bei einem brutalen Überfall im Dezember 1992 hatte er fast einen 72-jährigen Pensionisten getötet. Der Mann überlebte die Attacke von 20 Fußtritten auf seinen Kopf nur knapp. Der Angeklagte wurde zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt (Kurier, 17.4.1993)
Der Briefbombenmörder Franz Fuchs
Zwischen 1993 und 1996 fertigte der mutmaßliche Einzeltäter Franz Fuchs aus Gralla in der Südsteiermark Briefbomben und Rohrbomben, die insgesamt vier Todesopfer und 15 zum Teil schwer Verletzte, forderten. 1995 wurden durch eine Rohrbombe mit der Aufschrift „Roma zurück nach Indien“ in Oberwart vier Angehörige der österreichischen Roma ermordet.
Über die Schreiben, die mit „Bajuwarische Befreiungsarmee“ gekennzeichnet waren, aber auch durch die Adressaten seiner Bomben war schon vor der Verhaftung von Franz Fuchs am 1.10.1997 klar, dass die Taten eindeutig ausländerfeindlich, rassistisch und rechtsextrem motiviert waren.
1999 wurde Franz Fuchs wegen vierfachen Mordes und zahlreicher Mordversuche zu Freiheitsstrafe auf Lebensdauer verurteilt, 2000 beging Fuchs in seiner Zelle Suizid.
Obdachloser getötet
Ende Februar 1994 wurde in Innsbruck der Obdachlose Wolfgang T. (38) im Schlaf mit einem Vierkantholz zu Tode geprügelt. Als Täter wurden zwei Jugendliche identifiziert, von denen zumindest der eine in der rechten Szene ziemlich aktiv war (SN, 1.3.1994) . Die beiden Jugendlichen wurden im Juni 1994 in einem Jugendschöffenprozess wegen Mordes zu achteinhalb und neun Jahren unbedingter Haft verurteilt. (Standard, 24.6.1994)
Freundin erwürgt
Ronald E. war Skinhead (19), seine Freundin versuchte, ihn aus dem rechtsextremen Umfeld herauszuholen. Bei einem Volksfest am 7.6.1996 in Straßhof (NÖ) kam es zu einem Streit zwischen den beiden. In der Folge dieses Streits erwürgte Ronald E. seine Freundin. Die Geschworenen plädierten aber nicht auf Mord (wie die Anklage), sondern auf Körperverletzung mit tödlichem Ausgang: 5 Jahre Haft. (Kurier, 16.1.1997)
2007 stand Ronald E. wieder vor Gericht, diesmal wegen versuchtem Doppelmord, begangen an seiner Lebensgefährtin (26) und deren Schwester (16), die durch Stiche mit einem Küchenmesser lebensgefährlich verletzt werden. Das Urteil diesmal: 20 Jahre Haft.
Bluttat bei Zeltfest
Bei einem Zeltfest in Öhling (Bezirk Amstetten NÖ) wurde im Juni 1996 ein 17-jähriger Schüler getötet: „Er hatte die minutenlangen Attacken durch die Stahlkappenschuhe und Springerstiefel der drei Angeklagten nicht überlebt.“ (Salzburger Nachrichten, 28.1.1997)
Ein rechtsextremer Hintergrund wurde von den drei jugendlichen Tätern, die wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge im Jänner 97 vor Gericht standen, geleugnet. Einer der Täter bestritt, ein Rechtsextremer zu sein: Er habe nicht, wie Zeugen behaupteten, „Heil Hitler“ gerufen und Skinhead-Lieder gesungen.
Allerdings wurde auch anderes sichtbar: „Viele der z.T. jugendlichen Zeugen gaben sich vor Gericht schweigsam. Der Richter glaubte den Grund zu kennen: Es soll Drohungen aus der recht aktiven Amstettner Skinhead-Szene gegeben haben. Rund zehn bis 15 Leute sollen die Prügelei minutenlang beobachtet haben, ohne die Rasenden zu stoppen.“ (SN, 28.1.1997)
Das Urteil für das rechtsextreme Trio: Haftstrafen zwischen drei und vier Jahren.
Tod durch Brandanschlag
Einen „Denkzettel“ wollte Markus W. (17) mit seinem Brandanschlag am 17. Mai 1997 den „Ausländern“ verpassen, die im Wohnheim in der Porzellangasse in Wels lebten. Durch das Feuer im Stiegenhaus war den BewohnerInnen der Fluchtweg versperrt – elf sprangen aus den oberen Stockwerken und wurden zum Teil schwer verletzt, der Mazedonier A. kam durch die Rauchgase ums Leben. Wochenlang war von einer Zigarettenkippe als Ursache für den Brand die Rede. Als Markus W. im Juni 1997 nach einer Alkohol-Kontrolle festgenommen wurde, weil er mit einemgestohlenen PKW unterwegs war, gestand er die Tat. Erst beim Prozess Ende Februar 1998, in dem der Angeklagte zu sechs Jahren Haft wegen NS-Wiederbetätigung und Brandstiftung verurteilt wurde, kam seine neonazistische Gesinnung zur Sprache. (Standard, 28.2.1998)
Mit „Sieg Heil“ gegen einen Obdachlosen
Sie zogen im Jänner 2000 mit Parolen wie „Sieg Heil“, „Wir sind deutschnational“ und „Asoziale gehören an die Wand“ durch die Innenstadt von Feldkirch. Die beiden Nazi-Skins schlugen „völlig grund- und wortlos“ (Neue Vorarlberger Tageszeitung, 15.3.2001) einen Obdachlosen zu Boden und traten mit ihren Springerstiefeln gegen den Kopf des Wehrlosen. Seitdem leidet das Opfer an Doppelbildern und starken Kopfschmerzen.
Bei der Einvernahme durch die Stadtpolizei gaben die beiden Nazi-Skins zu ihrem Motiv befragt noch an: „Alle Arbeitslosen gehören an die Wand gestellt“ und „Ich habe sofort gesehen, dass das ein Asozialer ist“. Vor Gericht konnten sie sich nicht an ein Motiv erinnern und wurden wegen Körperverletzung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 27.000 bzw. 18.000 Schilling verurteilt. (Vorarlberger Nachrichten, 31.8.2001)
➡️ Eine Chronologie rechtsextremer Gewalt (2001‑2013)