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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Eine Chronologie rechtsextremer Gewalt (1990–2000)

Die­se Chro­no­lo­gie rechts­extre­mer Gewalt ist unvoll­stän­dig. Wir ersu­chen daher unse­re Lese­rin­nen und Leser um Ergän­zun­gen oder auch Korrekturen.

18. Sep. 2013

Ein toter Polizist

Der rechts­extre­me Skin­head Tho­mas F. (18) tötet in der Nacht zum 1. Sep­tem­ber 1990 den Poli­zis­ten Gün­ther L. durch hef­ti­ge Trit­te gegen des­sen Kopf. Der Poli­zist war damals in Zivil und pri­vat in der Lin­zer Alt­stadt unter­wegs, als es zwi­schen ihm und eini­gen Nazi-Skins zu einer hef­ti­gen Aus­ein­an­der­set­zung kam, in deren Ver­lauf Tho­mas F. dem Poli­zis­ten einen so hef­ti­gen Fuß­tritt gegen den Kopf ver­setz­te, dass die­ser wenig spä­ter starb. Der Poli­zist, der sich als Poli­zist des Unfall­kom­man­dos zu erken­nen gab, hat­te anschei­nend die Jugend­li­chen über­re­den wol­len, nicht mehr mit dem Moped nach Hau­se zu fah­ren. Tho­mas F., ein­schlä­gig vor­be­straft, wur­de zu vier­ein­halb Jah­ren Jugend­haft ver­ur­teilt. (Stan­dard, 26.2.1991)

Zwanzig Tritte gegen den Kopf

Wegen ins­ge­samt fünf Kör­per­ver­let­zun­gen stand der Nazi-Skin Alfred W. (20) im April 1993 vor dem Gericht in Ried (OÖ). Bei einem bru­ta­len Über­fall im Dezem­ber 1992 hat­te er fast einen 72-jäh­ri­gen Pen­sio­nis­ten getö­tet. Der Mann über­leb­te die Atta­cke von 20 Fuß­trit­ten auf sei­nen Kopf nur knapp. Der Ange­klag­te wur­de zu 18 Mona­ten unbe­ding­ter Haft ver­ur­teilt (Kurier, 17.4.1993)

Der Briefbombenmörder Franz Fuchs

Zwi­schen 1993 und 1996 fer­tig­te der mut­maß­li­che Ein­zel­tä­ter Franz Fuchs aus Gral­la in der Süd­stei­er­mark Brief­bom­ben und Rohr­bom­ben, die ins­ge­samt vier Todes­op­fer und 15 zum Teil schwer Ver­letz­te, for­der­ten. 1995 wur­den durch eine Rohr­bom­be mit der Auf­schrift „Roma zurück nach Indi­en“ in Ober­wart vier Ange­hö­ri­ge der öster­rei­chi­schen Roma ermordet.

Über die Schrei­ben, die mit „Baju­wa­ri­sche Befrei­ungs­ar­mee“ gekenn­zeich­net waren, aber auch durch die Adres­sa­ten sei­ner Bom­ben war schon vor der Ver­haf­tung von Franz Fuchs am 1.10.1997 klar, dass die Taten ein­deu­tig aus­län­der­feind­lich, ras­sis­tisch und rechts­extrem moti­viert waren.

1999 wur­de Franz Fuchs wegen vier­fa­chen Mor­des und zahl­rei­cher Mord­ver­su­che zu Frei­heits­stra­fe auf Lebens­dau­er ver­ur­teilt, 2000 beging Fuchs in sei­ner Zel­le Suizid.

Obdachloser getötet

Ende Febru­ar 1994 wur­de in Inns­bruck der Obdach­lo­se Wolf­gang T. (38) im Schlaf mit einem Vier­kant­holz zu Tode geprü­gelt. Als Täter wur­den zwei Jugend­li­che iden­ti­fi­ziert, von denen zumin­dest der eine in der rech­ten Sze­ne ziem­lich aktiv war (SN, 1.3.1994) . Die bei­den Jugend­li­chen wur­den im Juni 1994 in einem Jugend­schöf­fen­pro­zess wegen Mor­des zu acht­ein­halb und neun Jah­ren unbe­ding­ter Haft ver­ur­teilt. (Stan­dard, 24.6.1994)

Freundin erwürgt

Ronald E. war Skin­head (19), sei­ne Freun­din ver­such­te, ihn aus dem rechts­extre­men Umfeld her­aus­zu­ho­len. Bei einem Volks­fest am 7.6.1996 in Straß­hof (NÖ) kam es zu einem Streit zwi­schen den bei­den. In der Fol­ge die­ses Streits erwürg­te Ronald E. sei­ne Freun­din. Die Geschwo­re­nen plä­dier­ten aber nicht auf Mord (wie die Ankla­ge), son­dern auf Kör­per­ver­let­zung mit töd­li­chem Aus­gang: 5 Jah­re Haft. (Kurier, 16.1.1997)

2007 stand Ronald E. wie­der vor Gericht, dies­mal wegen ver­such­tem Dop­pel­mord, began­gen an sei­ner Lebens­ge­fähr­tin (26) und deren Schwes­ter (16), die durch Sti­che mit einem Küchen­mes­ser lebens­ge­fähr­lich ver­letzt wer­den. Das Urteil dies­mal: 20 Jah­re Haft.

Bluttat bei Zeltfest

Bei einem Zelt­fest in Öhling (Bezirk Amstet­ten NÖ) wur­de im Juni 1996 ein 17-jäh­ri­ger Schü­ler getö­tet: „Er hat­te die minu­ten­lan­gen Atta­cken durch die Stahl­kap­pen­schu­he und Sprin­ger­stie­fel der drei Ange­klag­ten nicht über­lebt.“ (Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 28.1.1997)

Ein rechts­extre­mer Hin­ter­grund wur­de von den drei jugend­li­chen Tätern, die wegen absicht­li­cher schwe­rer Kör­per­ver­let­zung mit Todes­fol­ge im Jän­ner 97 vor Gericht stan­den, geleug­net. Einer der Täter bestritt, ein Rechts­extre­mer zu sein: Er habe nicht, wie Zeu­gen behaup­te­ten, „Heil Hit­ler“ geru­fen und Skin­head-Lie­der gesungen.

Aller­dings wur­de auch ande­res sicht­bar: „Vie­le der z.T. jugend­li­chen Zeu­gen gaben sich vor Gericht schweig­sam. Der Rich­ter glaub­te den Grund zu ken­nen: Es soll Dro­hun­gen aus der recht akti­ven Amstett­ner Skin­head-Sze­ne gege­ben haben. Rund zehn bis 15 Leu­te sol­len die Prü­ge­lei minu­ten­lang beob­ach­tet haben, ohne die Rasen­den zu stop­pen.“ (SN, 28.1.1997)

Das Urteil für das rechts­extre­me Trio: Haft­stra­fen zwi­schen drei und vier Jahren.

Tod durch Brandanschlag

Einen „Denk­zet­tel“ woll­te Mar­kus W. (17) mit sei­nem Brand­an­schlag am 17. Mai 1997 den „Aus­län­dern“ ver­pas­sen, die im Wohn­heim in der Por­zel­lan­gas­se in Wels leb­ten. Durch das Feu­er im Stie­gen­haus war den Bewoh­ne­rIn­nen der Flucht­weg ver­sperrt – elf spran­gen aus den obe­ren Stock­wer­ken und wur­den zum Teil schwer ver­letzt, der Maze­do­ni­er A. kam durch die Rauch­ga­se ums Leben. Wochen­lang war von einer Ziga­ret­ten­kip­pe als Ursa­che für den Brand die Rede. Als Mar­kus W. im Juni 1997 nach einer Alko­hol-Kon­trol­le fest­ge­nom­men wur­de, weil er mit einem­ge­stoh­le­nen PKW unter­wegs war, gestand er die Tat. Erst beim Pro­zess Ende Febru­ar 1998, in dem der Ange­klag­te zu sechs Jah­ren Haft wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und Brand­stif­tung ver­ur­teilt wur­de, kam sei­ne neo­na­zis­ti­sche Gesin­nung zur Spra­che. (Stan­dard, 28.2.1998)

Mit „Sieg Heil“ gegen einen Obdachlosen

Sie zogen im Jän­ner 2000 mit Paro­len wie „Sieg Heil“, „Wir sind deutsch­na­tio­nal“ und „Aso­zia­le gehö­ren an die Wand“ durch die Innen­stadt von Feld­kirch. Die bei­den Nazi-Skins schlu­gen „völ­lig grund- und wort­los“ (Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung, 15.3.2001) einen Obdach­lo­sen zu Boden und tra­ten mit ihren Sprin­ger­stie­feln gegen den Kopf des Wehr­lo­sen. Seit­dem lei­det das Opfer an Dop­pel­bil­dern und star­ken Kopfschmerzen.

Bei der Ein­ver­nah­me durch die Stadt­po­li­zei gaben die bei­den Nazi-Skins zu ihrem Motiv befragt noch an: „Alle Arbeits­lo­sen gehö­ren an die Wand gestellt“ und „Ich habe sofort gese­hen, dass das ein Aso­zia­ler ist“. Vor Gericht konn­ten sie sich nicht an ein Motiv erin­nern und wur­den wegen Kör­per­ver­let­zung zu einer teil­be­ding­ten Geld­stra­fe von 27.000 bzw. 18.000 Schil­ling ver­ur­teilt. (Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten, 31.8.2001)

➡️ Eine Chro­no­lo­gie rechts­extre­mer Gewalt (2001‑2013)

 

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