Bei der Gemeinderatswahl am 7.Oktober hat es nicht gereicht. Die FPÖ konnte zwar ein Mandat dazugewinnen, aber Alexander Hrubesch, der am vierten Listenplatz kandidierte, ging leer aus. Wegen seiner rassistischen Attacke am Vorabend der Wahl reicht es mehr als 340 Personen, die auf Facebook die Gruppe Alexander Hrubesch – eine Schande für Krems! unterstützen.
Alexander Hrubesch kommt, wie es so schön heißt, aus einer angestammten FPÖ-Familie in Krems. Sein Vater war FPÖ-Funktionär und ‑Mandatar und kandidierte aus sentimentalen Gründen diesmal für den sechsten Platz auf der FPÖ-Liste. Unter seiner Ägide hatte die FPÖ nämlich sechs Mandate.
Der Sohn hatte das Wahlprojekt schon am Vorabend der Wahl zum Entgleisen gebracht. Nach einem Wahlkampfbesuch von Parteichef Strache verspürte der freiheitliche Jungpolitiker noch den Drang, in der VIP-Bar beim Kremser Oktoberfest den Wahlsieg vorzufeiern. Weil die Bar aber beim Zusperren war, wurde ihm das von einer Studentin, die in der Bar arbeitete, auch mitgeteilt. Die Reaktion des Jungfreiheitlichen aus altem FPÖ-Adel: „Daraufhin beschimpfte er die in Krems geborene, dunkelhäutige Studentin als „Nigger-Bitch“ und spuckte ihr ins Gesicht.“
Die „NÖN“, die über die rassistische Attacke berichtete, beendete ihren Bericht (NÖN, 15.10.2012) mit dem Satz: „Alexander Hrubesch hatte in der Nacht vor der Wahl einen ‚Kurzschluss’.“ Kurzschluss oder typische Haltung? Die „NÖN“ berichtet, dass sich Alexander Hrubesch auf Facebook für seinen „Kurzschluss“ entschuldigt habe. Doch davon ist nichts zu bemerken: Das FB-Konto von Alexander Hrubesch zeigt keine Entschuldigung, sondern einen Menschen mit Harndrang.
Auf Facebook hat sich eine Gruppe gebildet, die gegen die rassistische Attacke von Alexander Hrubesch protestiert. Dort will auch ein FPÖ-Mann die Attacke von Hrubesch nicht verteidigen. „Das und auch seine Alkoholisierung rechtfertigen dennoch diese Entgleisung nicht, das ist überhaupt keine Frage.” Und? Dürfen wir mit dem Ausschluss aus der FPÖ rechnen? Oder mit einer strafrechtlichen Verfolgung? Schließlich schrieb die „NÖN“: „Der Vorfall blieb nicht unbemerkt und wurde auch von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz registriert.“ Was auch immer das heißen mag: Wir werden sehen und berichten!