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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Pussy Riot, Strache und die „Meinungsurteile“

Mit sei­ner pro­vo­kan­ten Ein­schät­zung von Urtei­len etwa wegen Ver­het­zung als „Mei­nungs­ur­tei­len“ hat FPÖ-Chef Stra­che nur bei weni­gen für Auf­se­hen gesorgt. Wel­che bri­san­te Bedeu­tung die­se Posi­ti­on von Stra­che hat, wur­de in der öffent­li­chen Debat­te fak­tisch nicht zur Kennt­nis genom­men. Ein Kom­men­tar des Top-Juris­ten Robert Miklau in der „Pres­se“ schafft Klarheit.

6. Sep. 2012

In der „Pres­se“ gab es in den letz­ten Wochen eini­ge merk­wür­di­ge Kom­men­ta­re zur Ver­ur­tei­lung der Künst­le­rin­nen­grup­pe Pus­sy Riot durch die rus­si­sche Jus­tiz. Etwa den des Schrift­stel­lers Karl Wei­din­ger, der sich zu ver­we­ge­nen bis abstru­sen „Gedan­ken­ex­pe­ri­men­ten“ hin­rei­ßen ließ: Was wäre los, wenn die Akti­on von Pus­sy Riot in einer Moschee oder in einer Syn­ago­ge statt­ge­fun­den hät­te? Wei­din­ger ima­gi­niert sich dras­ti­sche Urtei­le wegen Ver­het­zung oder – im Fall einer Syn­ago­ge – wegen eines Ver­bre­chens nach dem NS-Ver­bots­ge­setz. Absurd! Damit wird die Het­ze gegen Grup­pen bzw. Reli­gio­nen oder die Leug­nung des Holo­caust ver­gli­chen mit einem poli­ti­schen Pro­test, der sich gegen Putin und des­sen Unter­stüt­zung durch die Amts­trä­ger der rus­si­schen Ortho­do­xie richtet.

Zu Urtei­len nach dem NS-Ver­bots­ge­setz will Wei­din­ger wis­sen: „Dabei wer­den in der Regel Stra­fen mit Jah­res­zah­len im obe­ren ein­stel­li­gen Bereich aus­ge­spro­chen.“ (Pres­se, 23.8.12) Wo lebt der Mann? Dass er die Frau­en von Pus­sy Riot als „Geni­tal-Ran­da­lie­re­rin­nen“ bezeich­net, „die nach Stra­fen­de gemach­te – und im lüs­ter­nen Wes­ten begehr­te – Frau­en sein wer­den“, run­det sei­nen trü­ben Blick auf die poli­ti­sche Wirk­lich­keit noch wei­ter ab.

Weni­ge Tage spä­ter setzt der Rechts­an­walt und Prä­si­dent des Klubs Unab­hän­gi­ger Libe­ra­ler, Georg Vet­ter, nach. Er bleibt bei den phan­ta­sie­vol­len, wir­kungs­mäch­ti­gen, aber abstru­sen Bil­dern und Ver­glei­chen von Wei­din­ger und fragt sich, ob wohl ein Pro­test gegen Fay­mann in einer Moschee nicht doch „weni­ger vogel­frei“ betrach­tet wür­de als der in einer katho­li­schen Kir­che. War­um ein Pro­test gegen den Bun­des­kanz­ler in einer Moschee oder Kir­che statt­fin­den soll? Das fragt Vet­ter nicht. Vet­ter ent­kommt aber eine bemer­kens­wer­te Ein­schät­zung: „Hier­zu­lan­de wer­den Oppo­si­tio­nel­le, die sich mit der Reli­gi­on anle­gen, näm­lich eben­falls ger­ne straf­recht­lich ver­ur­teilt – zuletzt etwa dann, als sich jemand über die sexu­el­len Prak­ti­ken des Pro­phe­ten Moham­med äußer­te.“ (diepresse.com, 27.8.12)


amnesty.org/en/pussyriot

Das ver­an­lass­te Roland Miklau, den frü­he­ren Sek­ti­ons­lei­ter für Straf­ge­setz­ge­bung im Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um, zu einer sehr deut­li­chen Replik auf Vetter:

Der Autor zielt damit auf den het­ze­ri­schen „Moham­med – ein Kinderschänder“-Ausruf einer FPÖ-Abge­ord­ne­ten vor der letz­ten Natio­nal­rats­wahl. Die­sen Ver­gleich könn­te man bei­na­he als per­fi­de betrach­ten. Er folgt näm­lich dem baga­tel­li­sie­ren­den Mus­ter der von FP-Chef Heinz-Chris­ti­an Stra­che kürz­lich im Fern­se­hen vor­ge­nom­me­nen Ein­ord­nung des erwähn­ten het­ze­ri­schen Auf­tritts als „Mei­nungs­de­likt“. (diepresse.com, 5.9.12)

In der Fol­ge wird Miklau noch deutlicher:

Het­ze gegen eth­ni­sche oder reli­giö­se Grup­pen als blo­ße Mei­nung zu qua­li­fi­zie­ren, ent­spricht – eben­so wie im Fall der soge­nann­ten „Ausch­witz­lü­ge“ – dem von rechts­extre­men Krei­sen gewohn­ten Umdeu­ten, Rela­ti­vie­ren und Ver­leug­nen. Beab­sich­tig­tes und geziel­tes Het­zen soll mit die­ser üblen Ver­dre­hung der Tat­sa­chen nach­träg­lich ver­nied­licht und bei­sei­te gescho­ben wer­den. Unschulds­läm­mer vom poli­tisch rech­ten Rand wer­den ja ach so häu­fig miss­ver­stan­den und „ver­folgt“.

Damit stellt Miklau klar, dass es bei den Äuße­run­gen von Stra­che zu „Mei­nungs­ur­tei­len“ nicht nur dar­um ging, den Ver­bleib von Susan­ne Win­ter als Abge­ord­ne­te trotz rechts­kräf­ti­ger Ver­ur­tei­lung zu recht­fer­ti­gen oder etwa einer mög­li­chen Ankla­ge sei­ner Per­son (Anzei­ge Zan­ger) vor­zu­beu­gen, son­dern auch ins­ge­samt das erst zwei Jah­re alte Bekennt­nis vom NS-Ver­bots­ge­setz zu relativieren.

Neben dem genann­ten und ver­link­ten Bei­trag in der „Pres­se“ von Roland Miklau sind zwei ande­re Kom­men­ta­re lesenswert:

Klaus Hödl: „Stra­che, Vilims­ky und die Haken­na­se: Erschüt­ternd ungebildet“
Nata­scha Strobl: „Stra­che und sein Lieblingsbuch“

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Schlagwörter: Antisemitismus | FPÖ | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Verbotsgesetz | Verhetzung

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