Fast wäre ein weiterer Prozess nach dem NS-Verbotsgesetz in der Vorwoche („Die Woche der Justiz“) unbemerkt geblieben. In Innsbruck fand am Donnerstag, 30.6.2011 ein Schwurgerichtsprozess gegen eine 27-jährige Außerfernerin statt, die im Vorjahr auf eine Internet-Plattform Nazi-Reliquien zur Besichtigung eingestellt hatte.
Die 27-Jährige, die schon vorbestraft war, hatte zu Hitlers Geburtstag vier NS-Symbole (Hakenkreuz, SS-Runen usw.) auf der Plattform eingestellt, die sich BesucherInnen gegen ein Passwort herunterladen konnten. Die Außerfernerin erkannte sich voll schuldig und gab an, ihr habe das „starke Männerbild“ der Nazis imponiert. Wegen ihrer als äußerst tragisch beschriebenen Familiengeschichte wurde sie zu einer bedingten Haftstrafe in der Höhe von 20 Monaten verurteilt
(Quelle: Tiroler Tageszeitung und Krone Tirol, 1.7.2011)