Wels: Zwei Verfahren wegen Wiederbetätigung

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Für die Vor­wo­che waren für das Lan­des­ge­richt Wels zwei Ver­hand­lun­gen wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ange­kün­digt. Für den 22. März ein Geschwo­re­nen­pro­zess, bei dem nicht nur Wie­der­be­tä­ti­gung, son­dern auch Ver­het­zung und das Ver­ge­hen der por­no­gra­fi­schen Dar­stel­lung Min­der­jäh­ri­ger ange­klagt war. Für den 23. März war eine Ver­hand­lung aus­ge­schrie­ben, bei der ein jun­ger Mann wegen § 3 g Ver­bots­ge­setz ange­klagt war.

Über bei­de Ver­hand­lun­gen gab es kei­ne Medi­en­be­richt­erstat­tung. Mög­lich, dass bei der Ver­hand­lung am 22. März die Öffent­lich­keit aus­ge­schlos­sen wor­den wäre – wenn sie denn über­haupt statt­ge­fun­den hät­te. Die Ver­hand­lung gegen den jun­gen Mann aus dem Salz­kam­mer­gut, der auf einem rus­si­schen Face­book-Klon Nazi-Müll hoch­ge­la­den hat, wur­de näm­lich abbe­raumt. Ein neu­er Ter­min steht noch nicht fest.

Ver­fah­ren wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor dem Lan­des­ge­richt Wels — Bild­quel­le: Wikipedia/Montag unter CC 3.0

Die Ver­hand­lung am 23. März fand hin­ge­gen statt: Der Ange­klag­te hat­te über Whats­App die Reichs­kriegs- und eine Haken­kreuz­flag­ge hoch­ge­la­den. Weil er schon vor­her Stra­fen nach dem Sucht­mit­tel­ge­setz ein­ge­sam­melt hat­te (12 Mona­te und der Wider­ruf einer beding­ten Straf­nach­sicht von drei Mona­ten), fiel die Zusatz­stra­fe in der Höhe von vier Mona­ten wegen Wie­der­be­tä­ti­gung mil­de aus. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.