Zeitschrift ‚Aula’ muss Artikel gegen KZ-Befreite widerrufen

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In Graz ende­te ein Ver­fah­ren gegen die rechts­extre­me Zeit­schrift „Aula” mit einem Erfolg. In einem Arti­kel in der „Aula” im letz­ten Jahr wur­den Per­so­nen, die 1945 aus dem KZ Maut­hau­sen befreit wur­den, als Land­pla­ge und Kri­mi­nel­le pau­schal dif­fa­miert. Eine ent­spre­chen­de Kla­ge dage­gen wur­de erst abge­wie­sen, nach öffent­li­chem Pro­test und im zivil­recht­li­chen Weg nun doch anerkannt.

Die heu­ti­ge Gedenk­stät­te Maut­hau­sen — Bild­quel­le: Wikipedia/Dnalor 01, frei unter Crea­ti­ve Com­mons 3.0.

Details sind der all­ge­mei­nen Bericht­erstat­tung, etwa im Stan­dard: „Aula” muss Belei­di­gun­gen gegen KZ-Häft­lin­ge als unwahr wider­ru­fen, zu ent­neh­men, vor allem aber auch der fol­gen­den Pres­se­aus­sendung von Harald Wal­ser:

Wal­ser: Gro­ße Erleich­te­rung über Aus­gang des Ver­fah­rens gegen die ‚Aula’ / Grü­ne for­dern nun eine Über­prü­fung der FPÖ-nahen „Aula“ nach dem Verbotsgesetz

Wien (OTS) — „Ich bin sehr erleich­tert über die nun gericht­lich erwirk­te defi­ni­ti­ve Klä­rung, dass es in Öster­reich ab sofort nicht mehr erlaubt ist, Holo­caust-Über­le­ben­de in einer der­ar­tig men­schen­ver­ach­ten­den Wei­se zu belei­di­gen, wie es die rechts­extre­me Zeit­schrift ‚Aula’ mehr­fach getan hat­te“, kom­men­tiert der ver­gan­gen­heits­po­li­ti­sche Spre­cher der Grü­nen, Harald Wal­ser, den Aus­gang des zivil­recht­li­chen Ver­fah­rens gegen den Aula-Autor Man­fred Dus­wald und gegen die „Aula“ selbst. Vor Gericht wur­de ges­tern das zivil­recht­li­che Ver­fah­ren mit einem Ver­gleich been­det, in dem die „Aula“ alle Ansprü­che der Klä­ger aner­ken­nen und sich zum Ersatz der Kos­ten des Ver­fah­rens ver­pflich­ten muss­te, sowie den inkri­mi­nier­ten Arti­kel „KZ-Befrei­te als Mas­sen­mör­der“ als unwahr zu wider­ru­fen hat.

Die­se nun erzwun­ge­ne Klar­stel­lung sei eine über­aus not­wen­di­ge Kor­rek­tur der sei­ner­zei­ti­gen skan­da­lö­sen Begrün­dung der Ein­stel­lung des Ver­fah­rens gegen die „Aula“ und den Autor des Arti­kels durch die Gra­zer Staats­an­walt­schaft, die natio­nal und inter­na­tio­nal viel Scha­den ange­rich­tet habe. Wal­ser stellt aber auch klar, dass es mit dem nun­meh­ri­gen Aus­gang des Ver­fah­rens nicht zu Ende sei: „Jetzt ist drin­gend zu klä­ren, ob die vom Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv des öster­rei­chi­schen Wider­stands nicht nur als rechts­extrem, son­dern auch als anti­se­mi­tisch und sogar geschichts­re­vi­sio­nis­tisch ein­ge­stuf­te Zeit­schrift nicht dem Ver­bots­ge­setz zu unter­wer­fen ist. Und gleich­zei­tig muss sich die FPÖ sehr genau über­le­gen, ob sie die­se wider­wär­ti­ge Zeit­schrift wei­ter­hin mit Inse­ra­ten und Wort­spen­den unter­stüt­zen will.“

Dass die Aula nun den dif­fa­mie­ren­den Arti­kel als unwahr wider­ru­fen muss, sei auch eine Genug­tu­ung für die neun Klä­ger und für die Klä­ge­rin, denen Wal­ser sei­nen Dank aus­spricht: „Es ist über­aus aner­ken­nens­wert, dass die neun ehe­ma­li­gen KZ-Über­le­ben­den und die Toch­ter von Leon Zel­man, Caro­li­ne Shkla­rek-Zel­man, nach der ver­hee­ren­den ursprüng­li­chen Ein­stel­lung des Ver­fah­rens den Gang vor Gericht gewagt haben. Wir sind ihnen zu gro­ßem Dank ver­pflich­tet, denn ohne sie wäre die­se gericht­li­che Klä­rung nicht mög­lich gewe­sen. Ich dan­ke auch dem Bund sozi­al­de­mo­kra­ti­scher Freiheitskämpfer/innen und der SPÖ für die Unter­stüt­zung der Klage.“

Wei­te­re Arti­kel dazu (Aus­wahl):
KZ-Über­le­ben­de kla­gen „Aula“
„Geschichts­ver­dre­hung und Geschmack­lo­sig­keit“ – „Aula“-Klage abgewiesen
Wer klagt die „Aula“?
Staats­an­walt­schaft Graz: Frei­las­sung von KZ-Häft­lin­gen war Belästigung!