Linz: Noch ein Hitler-Grüßer verurteiltLesezeit: 1 Minute

Vor dem Lan­des­ge­richt Linz, muss­te sich heu­te ein 30-jäh­ri­­ger Mann nach dem Ver­bots­ge­setz wegen § 3g ver­ant­wor­ten. Die Staats­an­walt­schaft warf ihm vor, am 20.09.2015 den Demons­tra­ti­ons­zug „Linz gegen Rechts“ gemein­sam mit einer Grup­pe wei­te­rer Bur­schen mit Gut­men­schen, Warm­du­scher und Sozi­al­träu­mer beschimpft zu haben. Ein Bericht aus Linz von Uwe Sai­ler. Ein älte­rer Demons­tra­ti­ons­teil­neh­mer trat damals […]

21. Okt 2016

Ein älte­rer Demons­tra­ti­ons­teil­neh­mer trat damals auf die Grup­pe zu und ersuch­te die Bur­schen die Pro­vo­ka­ti­on ein­zu­stel­len. Dar­auf­hin habe sich der Ange­klag­te vor dem Mann auf­ge­baut, ihn einen Nar­ren genannt, „die Hacken“ zusam­men­ge­schla­gen, „Heil Hit­ler“ geschrien und den Hit­ler-Gruß getä­tigt. Die her­bei­ge­ru­fe­ne Poli­zei nahm dar­auf­hin den Sach­ver­halt auf.

Der Ange­klag­te bekann­te sich in der Ver­hand­lung schul­dig, führ­te aus, er sei nicht mehr ganz nüch­tern gewe­sen und er habe mit die­ser Hand­lung die ihm gegen­über­ste­hen­de Per­son nur pro­vo­zie­ren wol­len. Er habe nichts mit Nazis am Hut, er sei auch kein Nazi und er höre auch kei­ne ein­schlä­gi­ge Musik. Mit der Schu­le sei er ein­mal in Maut­hau­sen gewe­sen und er ver­ab­scheue die Ver­bre­chen, die von den Natio­nal­so­zia­lis­ten began­gen wurden.

Verfahren nach dem Verbotsgesetz vor dem Landesgericht Linz - Bildquelle: XXX
Ver­fah­ren nach dem Ver­bots­ge­setz vor dem Lan­des­ge­richt Linz — Bild­quel­le: Lin­zWi­ki/Chris­ti­an Wirth, Crea­ti­ve Com­mons 3.0

Der Ver­tei­di­ger räum­te ein, dass die Pro­vo­ka­ti­on sei­nes Man­dan­ten eine Dumm­heit gewe­sen sei, man möge aber beden­ken, dass der Ange­klag­te nach 10 Jah­ren Selb­stän­dig­keit nun­mehr arbeits­los sei, und die letz­ten Mona­te sei­nen schwer erkrank­ten Bru­der pfle­gen muss­te. Die Ver­hält­nis­se sei­en trist, wes­halb auch Alko­hol eine Rol­le spie­le. Die Geschwo­re­nen ent­schie­den mit 8:0 auf schul­dig. Der 30-jäh­ri­ge wur­de zu einer beding­ten Stra­fe von einem Jahr ver­ur­teilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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