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Innsbruck: Ermittlungen gegen einen Südtirol-Terroristen

1989 wur­de er wegen Vor­be­rei­tung eines Ver­bre­chens mit Spreng­mit­teln zu fünf­ein­halb Jah­ren Haft ver­ur­teilt, 2004 wur­den bei ihm wie­der Spreng­stoff und Waf­fen gefun­den, aber dafür setz­te es 2005 nur eine äußerst mil­de Geld­stra­fe. Jetzt wird wie­der gegen den mitt­ler­wei­le 84-jäh­ri­­gen pen­sio­nier­ten Tisch­ler Karl A. ermit­telt. Sei­ne Ver­bin­dun­gen zur rech­ten Sze­ne haben zu einer Haus­durch­su­chung geführt, […]

26. Sep 2016

Die Staats­an­walt­schaft Inns­bruck ist nach Dar­stel­lung der Tiro­ler Tages­zei­tung“ (26.9.2016) sehr zurück­hal­tend, was die Vor­wür­fe gegen den alten Süd­ti­rol-Ter­ro­ris­ten betrifft. Dem­nach wird wegen Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz, aber auch wegen des Ver­dachts der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ermittelt.

Der Ver­däch­ti­ge war in den 80er Jah­ren Mit­glied der Süd­ti­ro­ler Ter­ror­grup­pe „Ein Tirol“, die zahl­rei­che Spreng­stoff­an­schlä­ge in Süd­ti­rol ver­übt hat­te. 1988 ende­te die Anschlag­se­rie mit der Ver­haf­tung von Karl A., der sich in den 60er Jah­ren von Süd­ti­rol nach Nord­ti­rol abge­setzt hat­te. 1989 wur­de er in Inns­bruck wegen Vor­be­rei­tung eines Ver­bre­chens mit Spreng­mit­teln zu fünf­ein­halb Jah­ren Haft verurteilt.

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Wie Nazis selbst über die „Kampf­grup­pe ‚Ein Tirol’ ” berichten…

Von der ita­lie­ni­schen Jus­tiz wur­de Karl A. spä­ter ange­klagt, allein zwi­schen 1986 und 1988 46 Spreng­stoff­at­ten­ta­te ver­übt zu haben. Nach einer straf­recht­li­chen Ver­ur­tei­lung in Abwe­sen­heit des Ange­klag­ten wur­de er aber vom Höchst­ge­richt freigesprochen.

2004 fand die Inns­bru­cker Poli­zei bei einer Haus­durch­su­chung dann nicht nur eine Hand­gra­na­te und eine Maschi­nen­pis­to­le mit Muni­ti­on, son­dern in sei­ner Bett­zeug­la­de auch zehn Kilo einer bräun­li­chen Mas­se, die von A. zunächst als „Fens­ter­kitt“ bezeich­net wur­de . Der „Fens­ter­kitt“ ent­pupp­te sich nach einer Unter­su­chung als Spreng­stoff, aller­dings war er nicht mehr funk­ti­ons­fä­hig. 2005 folg­te dann die Ver­hand­lung vor dem Bezirks­ge­richt Inns­bruck, bei der A. auf die Fra­ge nach sei­nem Ver­mö­gen lachend mit „Waf­fen“ ant­wor­te­te. Die mil­de Geld­stra­fe für Ver­stö­ße gegen das Waf­fen­ge­setz (immer­hin war er ja mit Hand­gra­na­te und Maschi­nen­pis­to­le ange­trof­fen wor­den): 100 Tag­sät­ze zu zwei Euro, davon die Hälf­te bedingt.

Jetzt wur­de wie­der eini­ges bei ihm gefun­den: „Die uner­laub­ten Waf­fen hat die Exe­ku­ti­ve im Wagen des gebür­ti­gen Süd­ti­ro­lers gefun­den, im Haus selbst sol­len sie auf aller­hand ver­bo­te­ne NS-Devo­tio­na­li­en gesto­ßen sein. Um wel­che Gegen­stän­de es sich han­delt, dar­über woll­te die Staats­an­walt nichts sagen. Unter den sicher­ge­stell­ten Objek­ten dürf­ten sich u. a. meh­re­re Bil­der von Adolf Hit­ler befun­den haben. Dem ergrau­ten Akti­vis­ten dro­hen jetzt eine Ankla­ge sowie eine Haft­stra­fe von einem bis zu zehn Jah­ren nach dem Ver­bots­ge­setz“ (Tiro­ler Tages­zei­tung) .

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