Ried/Braunau (OÖ): Eineinhalb Jahre für Wiederbetätigung

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Noch ist das Urteil nicht rechts­kräf­tig, aber es ist jeden­falls genau so deut­lich wie der Schuld­spruch der Geschwo­re­nen, die ein­stim­mig, also mit 8:0 Stim­men, für die Schuld des Ange­klag­ten aus Brau­nau am Inn plä­dier­ten. Ein­ein­halb Jah­re Haft, und zwar unbe­dingt, erhielt Tho­mas aus Brau­nau, berich­ten die Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten – obwohl die (schwe­re) Kör­per­ver­let­zung nicht mit­ver­han­delt wurde.

Der Ange­klag­te (23) stand nicht zum ers­ten Mal vor Gericht, son­dern hat bereits sechs Vor­stra­fen am Buckel – aller­dings kei­ne ein­schlä­gi­gen. In der Sze­ne ist Tho­mas trotz­dem kein Unbe­kann­ter, son­dern schon seit min­des­tens fünf Jah­ren aktiv. In Deutsch­land hat er aller­dings schon so etwas wie eine ein­schlä­gi­ge Stra­fe kas­siert. Im Mai 2015 hat er näm­lich – gemein­sam mit einem Inn­viert­ler Kame­ra­den – jen­seits des Inns, in Sim­bach, die Hand zum Hit­ler­gruß erho­ben und „Sieg Heil“ gebrüllt. Dafür gab’s dann im Jän­ner 2016 eine Geld­stra­fe, die längst rechts­kräf­tig ist, aber nicht so rich­tig zu sei­ner Ver­ant­wor­tung vor Gericht passt, dass er schon seit län­ge­rem nichts mehr mit der Sze­ne zu tun habe:

[A]uch mit die­sem Vor­fall will der Ange­klag­te nichts zu tun haben. Eigent­lich hät­te er gegen die Stra­fe Ein­spruch erhe­ben wol­len, aber er habe die Frist über­se­hen, so die Ver­ant­wor­tung des Beschul­dig­ten. Dass er zu einem Tür­ste­her in Sim­bach die Wor­te ‚Ihr gehört alle ver­gast!’ gesagt haben soll, bestrei­tet er eben­falls. Er wol­le die­se Stra­fe bekämp­fen, so der Ange­klag­te. Dass er die ver­häng­te Geld­stra­fe laut Rich­ter Laut­ner aber bereits über­wie­sen hat, passt da so gar nicht ins Bild. ‚Ich hat­te Angst, dass ich sonst in Deutsch­land fest­ge­nom­men wer­de’, recht­fer­tigt sich der vor­be­straf­te Inn­viert­ler. (OÖN)

Als er auch noch behaup­tet, dass er von den drei ein­schlä­gi­gen Vor­stra­fen des Neo­na­zi-Kame­ra­den, mit dem er damals in Sim­bach unter­wegs war, nichts gewusst habe, reicht es dem Anklä­ger: „Sie behaup­ten, sie wis­sen nicht, dass ihr Freund ein ein­schlä­gig vor­be­straf­ter Neo­na­zi ist? Wol­len sie uns hier für dep­pert ver­kau­fen?“ (OÖN)

Dar­auf lässt sich schwer etwas Geeig­ne­tes ant­wor­ten, vor allem, weil der ungläu­bi­ge Tho­mas nicht glau­ben will, dass er bei der Amts­hand­lung in Brau­nau vor Poli­zis­ten eben­falls den Hit­ler­gruß aus­ge­führt hat: „War­um soll ich vor der Poli­zei einen Hit­ler­gruß machen, das ergibt doch über­haupt kei­nen Sinn.“ (OÖN)


Selbst­prä­sen­ta­ti­on auf Face­book: Glei­ches Bier­zelt, glei­cher Abend, glei­che Kame­ra­den — nur die Schär­fen der Details sind plötz­lich andere.

Ja, macht der Hit­ler­gruß denn über­haupt und irgend­wo einen Sinn oder ver­rät er nicht ein­fach nur, dass das aus­füh­ren­de Sub­jekt ein bor­nier­ter Nazi ist? Die Geschwo­re­nen befan­den den Ange­klag­ten jeden­falls ein­deu­tig für schul­dig. Auf Face­book hat Tho­mas sein Foto, das ihn mit SS-Runen auf dem Swea­ter und einem Nazi-Kame­ra­den zeigt, gegen ein ande­res Foto aus­ge­tauscht. Glei­cher Kame­rad, glei­che Situa­ti­on, glei­cher Swea­ter – nur die SS-Runen sind etwas verschwommen.