FPÖ verliert gegen Ed Moschitz

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2010 erschien in der Sen­de­leis­te „Am Schau­platz“ des ORF die Doku „Am rech­ten Rand“. Die Doku wur­de gestal­tet und redi­giert von Ed Mos­chitz. Der steht seit Jah­ren vor Gericht. Im Streit mit HC Stra­che, der ihm zunächst Anstif­tung zur Wie­der­be­tä­ti­gung vor­ge­wor­fen hat­te. Die­ses Ver­fah­ren wur­de 2011 ein­ge­stellt. Ver­han­delt wird aber noch immer. Jetzt hat Ed Mos­chitz wie­der ein wich­ti­ges Ver­fah­ren gewon­nen.

Es ging um üble Nach­re­de und die Ver­let­zung der Unschulds­ver­mu­tung. Mos­chitz hat­te die FPÖ geklagt, die im Jahr 2010 mit der Behaup­tung Stra­ches , dass Mos­chitz zwei Nazis­kins dazu ange­stif­tet habe, „Heil Hit­ler“ oder „Sieg Heil“ bei einer FPÖ-Kund­ge­bung in Wie­ner Neu­stadt zu rufen, einen veri­ta­blen poli­ti­schen Skan­dal aus­ge­ru­fen hatte.

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Im Novem­ber 2011 wur­de zum ers­ten Mal vor dem Lan­des­ge­richt Wien dar­über ver­han­delt, 2014 wur­de dann end­lich zum ers­ten Mal über die Kla­ge ent­schie­den. Rich­ter Ste­fan Apos­tol wies die Kla­ge von Mos­chitz ab, weil er die Ver­si­on der FPÖ als erwie­sen ansah. Mos­chitz ging in Beru­fung, der das Ober­lan­des­ge­richt Wien 2015 statt­gab und das Ver­fah­ren an die ers­te Instanz zurückverwies.

Jetzt wur­de in ers­ter Instanz ent­schie­den und die FPÖ ver­ur­teilt: zur Zah­lung von 13.000 euro und zur Ver­öf­fent­li­chung des Urteils. Das Urteil ist aller­dings nicht rechts­kräf­tig, weil die FPÖ über ihren Anwalt Beru­fung anmel­de­te. Es wird also noch län­ger dau­ern, bis in die­ser Fra­ge end­gül­tig Recht gespro­chen wird. 2013 schrieb Sibyl­le Hamann in der Kolum­ne „Der ver­schlepp­te Fall“ im „Fal­ter“ (3.4.2013):

„Seit drei Jah­ren kämp­fen die FPÖ und der ORF-Redak­teur Ed Mos­chitz vor Gerich­ten. Längst ist die Cau­sa ein Lehr­stück dafür, die poli­ti­sche Kam­pa­gnen gestrickt und Jour­na­lis­ten kri­mi­na­li­siert wer­den“. Dar­an hat sich nichts geän­dert – nur dass wei­te­re drei Jah­re ver­gan­gen sind und damit die Chan­cen auf ein­deu­ti­ge Klä­rung wei­ter sinken.

Der von Mos­chitz ange­bo­te­ne Wahr­heits­be­weis für sei­ne Aus­sa­gen wur­de von der FPÖ damals nicht ange­nom­men, schrieb Hamann 2013 und führ­te dazu aus: Mos­chitz „hat eine neue Unter­su­chungs­me­tho­de ange­bo­ten, Rasen­ana­ly­se heißt sie, mit der kön­ne man Mani­pu­la­tio­nen an der Magnet­spur des Ori­gi­nal­bands zwei­fels­frei nach­wei­sen — um den Preis, dass es nach­her kaputt ist. Die FPÖ wehrt sich dage­gen. „Denn es könn­te sich ja her­aus­stel­len, dass Stra­che even­tu­ell gelo­gen hat“, sagt Mos­chitz, rührt in sei­nem Espres­so, und es ist ein sel­te­ner Moment der Klar­heit, in dem der Nebel plötz­lich auf­reißt“ (Fal­ter, 3.4.2013).

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