So lügen die Rechten (II): kostenloser Kuraufenthalt für muslimische Ehemänner?

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Wie­der ein­mal eine het­ze­ri­sche Bot­schaft aus dem Sozi­al­be­reich. Da hat­ten wir schon eini­ges: rumä­ni­sche Pen­sio­nis­tIn­nen, die angeb­lich unse­re Pen­si­ons­töp­fe aus­räu­men, Asyl­wer­be­rIn­nen, die mit ihren Kin­dern angeb­lich mehr Ein­kom­men erzie­len als öster­rei­chi­sche Fach­ar­bei­ter mit Kin­dern oder zuletzt die Lüge über die Asyl­wer­be­rIn­nen in Nie­der­ös­ter­reich, die ihre Unter­kunft ver­wüs­tet haben sollen.

Für ras­sis­ti­sche Het­ze ist kein Argu­ment zu dumm. Das zeigt zum wie­der­hol­ten Mal ein ras­sis­ti­sches Hetz­mail, das seit Febru­ar 2015 kur­siert: „Wird in Öster­reich von einer öster­rei­chi­schen Kran­ken­kas­se einer Mus­li­me eine Kur geneh­migt, so hat auto­ma­tisch der Ehe­mann das Recht, mit zu gehen“, behaup­ten unbe­kann­te Het­zer. Und qua­si zur „Erläu­te­rung“: „Auf­grund ihres Glau­bens, [sic!] dür­fen Mus­li­me nicht ohne Beglei­tung ihres Gat­ten kuren“, so das Hass­mail. Dann noch schein­bar beschwich­ti­gend: „Nichts dage­gen, wenn /solange er es selbst bezahlt, nur tun sie das eben nicht!“

Rassistische Hetzmail

Ras­sis­ti­sche Hetzmail

Wer­den von öster­rei­chi­schen Kran­ken­kas­sen also wirk­lich Men­schen auf Grund ihrer Reli­gi­on bes­ser behan­delt als ande­re? Selbst­ver­ständ­lich nicht.

Es beginnt schon beim Grund­sätz­li­chen: Auf soge­nann­te „Maß­nah­men zur Fes­ti­gung der Gesund­heit“, wie Kuren im Geset­zessprech hei­ßen, gibt es kei­nen Rechts­an­spruch. Sie sind, im Unter­schied zu den Pflicht­leis­tun­gen wie Kran­ken­hil­fe oder Kran­ken­geld, auf die Ver­si­cher­te einen Rechts­an­spruch haben, eine soge­nann­te Pflicht­auf­ga­be der Ver­si­che­rungs­trä­ger. Die­se Pflicht­auf­ga­ben haben die Ver­si­che­rungs­trä­ger „unter Bedacht­nah­me auf ihre finan­zi­el­le Leis­tungs­fä­hig­keit zu erfül­len“ (§155 ASVG). Ange­sichts der ange­spann­ten Bud­get­la­ge der Kas­sen wer­den in den meis­ten Gebiets­kran­ken­kas­sen seit über zehn Jah­ren kei­ne Rei­se­kos­ten mehr für Kur­auf­ent­hal­te im eigent­li­chen Sinn über­nom­men. Schon allein aus die­sem Grund ist die im Hass­mail auf­ge­stell­te Behaup­tung falsch.

Sie ist aber auch falsch, weil die (Rei­se-) Kos­ten­über­nah­me für eine Begleit­per­son nur nach Maß­ga­be des Geset­zes aus medi­zi­ni­schen Grün­den erfol­gen kann. Das heißt: Unter bestimm­ten Umstän­den könn­te eine der­ar­ti­ge Unter­stüt­zung erfol­gen: wenn etwa eine dau­ern­de Pfle­ge und Betreu­ung nötig ist, die in der jewei­li­gen Ein­rich­tung nicht geleis­tet wer­den kann. Die­se Situa­ti­on tritt logi­scher­wei­se so gut wie nicht ein, da Kur­ein­rich­tun­gen auf Pfle­ge und Betreu­ung in der Regel ein­ge­rich­tet sind. Obli­ga­to­risch ist die Unter­brin­gung von Begleit­per­so­nen aus­schließ­lich bei Kin­dern, für die es jedoch so gut wie kei­ne Kuren gibt.

Die im Hass­mail erho­be­ne Behaup­tung ist defi­ni­tiv falsch und nicht nur gesetz­lich, son­dern auf Grund der Bud­get­pro­ble­me der Kran­ken­kas­sen auch prak­tisch aus­ge­schlos­sen. Gera­de des­halb ist das Mail aber auch beson­ders per­fid: Alle Men­schen, die auf Kuren ange­wie­sen sind, muss­ten in den letz­ten zehn Jah­ren die Kos­ten­er­hö­hun­gen (in die­sem Fall durch die Hin­ter­tür) erle­ben und sich dar­über ärgern. Die Behaup­tung, dass eine ganz bestimm­te Grup­pe, wie es das Hass­mail nahe­legt, tat­säch­lich anders behan­delt wird als ande­re, trifft also einen emo­tio­na­len wun­den Punkt. Kurz: Das Hass­mail zielt dar­auf ab, den ärger­li­chen wun­den Punkt zu akti­vie­ren, ehe das Gehirn ein­set­zen kann.

Wir haben auch noch bei der Isla­mi­schen Glau­bens­ge­mein­schaft nach­ge­fragt, denn schließ­lich gibt es im Koran tat­säch­lich Pas­sa­gen, die – wort­wört­lich inter­pre­tiert – so ver­stan­den wer­den könn­ten, dass Frau­en nur in Beglei­tung ihrer Män­ner das Haus ver­las­sen dür­fen. Die kur­ze Ant­wort war: So ein Blöd­sinn!“ Auf Nach­fra­ge wur­de uns dann erklärt, dass bis­her nie­mand – weder Ver­si­cher­te, noch Ver­si­che­rung – um eine ent­spre­chen­de Inter­pre­ta­ti­on des Koran gebe­ten hät­te, ja die in dem Mail erho­be­ne Behaup­tung nicht ein­mal bekannt war.

➡️ So lügen die Rech­ten (I): Die Lüge vom nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Asylheim