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Klagenfurt: Bei „Heil“ geht die Hand nach oben

Wie­der­be­tä­ti­gung gegen einen jun­gen Mann (25) statt, der sich Ankla­ge im Jän­ner in Vil­lach ein­schlä­gig auf­fäl­lig gewor­den ist. Weil der Ange­klag­te Voll­trun­ken­heit gel­tend mach­te, wur­de die Ver­hand­lung zur Ein­ho­lung eines psych­ia­tri­schen und neu­ro­lo­gi­schen Gut­ach­tens ver­tagt. Vor­aus­sicht­lich am 6. Okto­ber wird der Pro­zess fort­ge­setzt. Hat der Ange­klag­te in der Nacht vom 10. auf den 11. Jänner […]

13. Aug 2015

Hat der Ange­klag­te in der Nacht vom 10. auf den 11. Jän­ner die­ses Jah­res in Vil­lach in der Lede­r­er­gas­se „Sieg Heil“ geru­fen und die Hand zum Hit­ler­gruß hoch­ge­ris­sen ? Und hat er auf Face­book unter ein Foto, das ihn und zwei Freun­de zeigt, dazu gepos­tet: “Auf dass die Juden unter­ge­hen“ Was die­sen Satz betrifft, so kann er sich ein­fach nicht erin­nern, ihn ver­fasst zu haben. Der Rich­ter dazu: “Typisch öster­rei­chi­sches Schick­sal, Erin­ne­rungs­lü­cken“.

Was die Sze­ne in der Lede­r­er­gas­se betrifft, so ist es ähn­lich. Der Ange­klag­te zählt dem Rich­ter die Unmen­gen an Alko­hol auf, die er zusam­men mit sei­nen Freun­den getrun­ken haben will. Da lei­det nicht nur das Erin­ne­rungs­ver­mö­gen, son­dern auch die Zurech­nungs­fä­hig­keit. Jeden­falls sieht das der Ver­tei­di­ger so – und wohl auch der Ange­klag­te, wenn das Gehirn es noch erlaubt. 

Wenn aber die Zurech­nungs­fä­hig­keit nicht gege­ben ist und der Ange­klag­te, nur von Refle­xen und irgend­wel­chen dump­fen Instink­ten gesteu­ert, den Arm zum Hit­ler­gruß hoch­ge­ris­sen und ihn zum Schrei­ben sei­nes anti­se­mi­ti­schen Pos­tings wie­der­be­tä­tigt hat, dann wäre natür­lich der Vor­satz nicht vor­han­den und die Wie­der­be­tä­ti­gung hin­fäl­lig. Die bei­den Vor­fäl­le hat­ten sich inner­halb von 20 Stun­den ereig­net, da müss­te sich ein Dau­er­rausch wohl auf selt­sa­me Wei­se mit der Beherr­schung einer Tas­ta­tur kom­bi­niert haben.

Der Ange­klag­te, der mehr­fach wegen Eigen­tums- und Gewalt­de­lik­ten vor­be­straft ist und prak­ti­scher­wei­se gera­de wegen Kör­per­ver­let­zung inhaf­tiert ist, hat –zumin­dest für den Vor­fall in der Lede­r­er­gas­se – eine Tei­l­erin­ne­rung. Irgend­wer habe auf der Stra­ße „Sie“ geru­fen, da habe er „Heil“ zurück­ge­ru­fen. Der Staats­an­walt will wis­sen, ob er dabei die Hand geho­ben habe. Dar­auf meint der Ange­klag­te, dass es schon sein kön­ne, „wenn ich Heil schreie, dass da die Hand hin­auf­geht“.

Dar­auf­hin der Rich­ter: „Ist das ein auto­ma­ti­scher Reflex, was Ange­bo­re­nes?“. Das bringt den Ange­klag­ten ins Grü­beln. Das Ergeb­nis sei­nes Nach­denk­pro­zes­ses ist die Mei­nung, dass es viel­leicht sei­ne Freun­de gewe­sen sein könn­ten. Die sei­en rechts und daher habe er viel­leicht so agiert.

Die Poli­zis­ten im Zeu­gen­stand hat­ten eine völ­lig ande­re Erin­ne­rung. Zum einen sei der „Sieg Heil“-Ruf „zusam­men­hän­gend“ erfolgt, zum andern habe sich der Ange­klag­te bei der poli­zei­li­chen Ein­ver­nah­me sehr wohl an sei­nen anti­se­mi­ti­schen Spruch erin­nern kön­nen. Die Alko­ho­li­sie­rung sei außer­dem nicht stark gewesen.

Im Okto­ber soll das Gut­ach­ten Klä­rung brin­gen. Dann sind wohl die Geschwo­re­nen dran, sich ein Urteil zu bilden.