Pegida und die Demokratie

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Seit Pegi­da auf der poli­ti­schen Büh­ne aktiv ist, beschäf­tigt sie sich in ihrem For­de­rungs­pro­gramm auch mit Demo­kra­tie. Mehr Bür­ger­rech­te und weit­rei­chen­de Demo­kra­ti­sie­rung, for­der­te Pegi­da Wien etwa in einem Posi­ti­ons­pa­pier, das die ande­ren Pegi­das abnick­ten. Jetzt ist Pegi­da Par­tei – wie hält es die mit der Demokratie?

Seit 26.3. ist Pegi­da in Öster­reich Par­tei. An Vor­aus­set­zun­gen dafür braucht es nicht viel – das Par­tei­en­recht ist sehr libe­ral. Pegi­da selbst argu­men­tiert die Par­tei­en­grün­dung mit Namens­schutz, Rechts­sta­tus und der Mög­lich­keit, ihre Bot­schaf­ten geziel­ter trans­por­tie­ren zu kön­nen. Nun ja, ob die Frak­ti­on bei Pegi­da, die jetzt die Par­tei gegrün­det hat, gegen­über jener Frak­ti­on, die jetzt einen Ver­ein gegrün­det hat, die­se angeb­li­chen Vor­tei­le nut­zen kann, könn­te vor Gericht geklärt werden.

Mit­glie­der­ver­ar­schung statt Mitbestimmung!

Nett ist jeden­falls das Ver­spre­chen „Pegi­da wird ihre Mit­glie­der in Ent­schei­dun­gen mit ein­be­zie­hen“. In die Par­tei­grün­dung wur­den die Pegi­da- Akti­vis­ten jeden­falls nicht ein­be­zo­gen, aber da waren sie ja auch noch kei­ne Mit­glie­der – sozu­sa­gen Erbsünde.

Ab sofort ist das alles anders – ist das so? Im neu­en Posi­ti­ons­pa­pier von Pegi­da Wien, das von ande­ren Pegi­da-Grup­pen unter­stützt wird, fin­det sich nicht mehr als im alten Posi­ti­ons­pa­pier: „Mehr Bür­ger­reich­te und wei­ter­rei­chen­de Demo­kra­ti­sie­rung“. Auf der Home­page der Par­tei Pegi­da fin­det sich aller­dings nicht nur die­ses Posi­ti­ons­pa­pier, son­dern auch eines mit einem For­de­rungs­pro­gramm für ein Personenwahlrecht.

In die­sem Posi­ti­ons­pa­pier kri­ti­siert Pegi­da sehr hef­tig das bestehen­de Ver­hält­nis­wahl­recht, in dem „alle Macht bei den Par­tei­en liegt und die ein­zel­nen Kan­di­da­ten immer dem Wil­len der Par­tei unter­lie­gen (Club­zwang) und die ein­zel­nen Poli­ti­ker nicht dem Wäh­ler direkt ver­pflich­tet sind, son­dern ledig­lich von einer Par­tei zu blin­dem Gehor­sam genö­tigt wer­den“.

Moment ein­mal! Zu der For­de­rung nach Pegi­da, wonach das Ver­hält­nis­wahl­recht bzw. das Dik­tat der Par­tei­en durch ein abso­lu­tes Per­so­nen­wahl­recht ersetzt wer­den soll, gäbe es zwar viel zu sagen – aber wir wol­len uns hier zunächst ein­mal mit der Fest­stel­lung begnü­gen, dass Pegi­da, die ihre Per­so­nen bis­her immer ver­steckt hat, gera­de Par­tei gewor­den ist. Punkt.

Uns inter­es­siert daher, wie im Bin­nen­ver­hält­nis, also inner­halb der Par­tei, Demo­kra­tie prak­ti­ziert wird. Dazu schau­en wir uns die Sta­tu­ten der Par­tei an, die bei der Grün­dung hin­ter­legt wer­den muss­ten und auf der „Partei“-Homepage auch ver­öf­fent­licht sind.Schließlich betrach­tet sich Pegi­da ja als Sprach­rohr der BürgerInnen:

„Da wir nach wie vor kei­ne ech­te direk­te Demo­kra­tie in Öster­reich, geschwei­ge denn in der EU haben, betrach­ten wir uns als EUER Sprach­rohr‘“.

Klingt gut. Jeden­falls für vier Funk­tio­nä­re von Pegi­da. Die haben sich näm­lich schon in den Sta­tu­ten so ziem­lich alle Macht exklu­siv für sich reserviert.

Das Bun­des­prä­si­di­um, das aus dem Obmann, Stell­ver­tre­ter, Bun­des­ge­schäfts­füh­rer und Finanz­re­fe­ren­ten besteht, benennt näm­lich die Lan­des­spre­cher , mit denen das Prä­si­di­um dann gemein­sam den Bun­des­vor­stand bil­det (auch die Spre­cher der Orts­grup­pen wer­den nicht gewählt, son­dern eben­falls vom Bun­des­prä­si­di­um ernannt !!). Der Bun­des­vor­stand wie­der­um ent­schei­det über die Auf­nah­me von Mit­glie­dern, nicht die Orts­grup­pe, nicht der Lan­des­ver­band! Das ist so ziem­lich exakt das Gegen­teil eins demo­kra­ti­schen Par­tei­auf­baus, das ist die Herr­schaft von vier Par­tei-Funk­tio­nä­ren, allen­falls noch des Bundesvorstandes. 

Die Mit­glie­der haben in die­sem Par­tei­re­gime so gut wie nichts zu sagen außer dass sie Stimm­recht bei einem Bun­des­par­tei­tag haben. Klingt gut, aber nach­dem sie nicht über die Tages­ord­nung, den Tagungs­ort und alle sons­ti­gen Klei­nig­kei­ten, die bei der­ar­ti­gen Par­tei­ta­gen ent­schei­dend sein kön­nen, mit­be­stim­men kön­nen, ist auch die­ses ein­zi­ge Recht von Mit­glie­dern Maku­la­tur. Einen außer­or­dent­li­chen Par­tei­tag kön­nen Mit­glie­der jeden­falls auch nicht mit­hil­fe eines Quo­rums erzwin­gen. Nur der Obmann und die Mehr­heit des Bun­des­vor­stan­des, deren Funk­ti­ons­pe­ri­ode übri­gens sat­te vier Jah­re dau­ert, kön­nen einen sol­chen einberufen.

Ach­ja, ein Recht für Mit­glie­der gibt es doch noch – das wird in den Sta­tu­ten jeden­falls aus­drück­lich ange­führt: „Öffent­li­che Ver­an­stal­tun­gen ste­hen allen Mit­glie­dern offen“. Die Mit­glie­der­ver­ar­schung ist somit jeden­falls sta­tu­ta­risch abgesichert!