80 TeilnehmerInnen beim Treffen der neonazistischen AfPLesezeit: 1 Minute

Über­wie­gend älte­re Teil­neh­me­rIn­nen, eine ange­mel­de­te Gegen­de­mons­tra­ti­on der Sozia­lis­ti­schen Jugend und ein ruhig ver­lau­fen­des Tref­fen der neo­na­zis­ti­schen AfP, mel­de­ten die Nach­rich­ten­agen­tu­ren. Letz­te­res ist der eigent­li­che Skan­dal, dass die Behör­den das Tref­fen und die AfP nicht unter­sag­ten, ver­deut­licht wie­der ein­mal, das eigent­li­che Pro­blem in Öster­reich. Denn trotz eines Gut­ach­ten des Ver­fas­sungs­exper­ten Heinz May­er, das zu dem Schluß […]

19. Okt 2014

Denn trotz eines Gut­ach­ten des Ver­fas­sungs­exper­ten Heinz May­er, das zu dem Schluß kam, „dass die von der AFP zu ver­ant­wor­ten­den Publi­ka­tio­nen seit Jahr­zehn­ten mas­siv gegen die Bestim­mun­gen des Ver­bots­ge­set­zes ver­sto­ßen”, einer Beur­tei­lung des Ver­fas­sungs­schutz selbst, wonach die AfP eine „aus­ge­präg­te Affi­ni­tät zum Natio­nal­so­zia­lis­mus” besit­ze und trotz der Tat­sa­che, dass sich Refe­ren­ten der neo­na­zis­ti­schen „Gol­de­nen Mor­gen­rö­te” ankün­dig­ten, wur­de weder das Tref­fen nicht unter­sagt. Es wird nicht ein­mal ange­dacht, die AfP selbst zu ver­bie­ten. Dabei wäre es höchst an der Zeit.

Der Behaup­tung aus dem Innen­mi­nis­te­ri­um, wonach es sich bei der AfP um eine Par­tei hand­le, die durch das Par­tei­en­pri­vi­leg geschützt sei, wur­de bereits 1988 vom Ver­fas­sungs­ge­richts­ho­fes wider­spro­chen, dem­nach besit­zen Orga­ni­sa­tio­nen wegen ihrer neo­na­zis­ti­schen Ori­en­tie­rung eben kei­ne Rechts­per­sön­lich­keit als poli­ti­sche Partei.

Die Grü­nen kün­di­gen eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge zur AfP an die Innen­mi­nis­te­rin an: Wel­che Erkennt­nis­se hat der Ver­fas­sungs­schutz, der jetzt schon seit Jahr­zehn­ten das Neo­na­zi-Trei­ben der AfP beob­ach­tet, zusam­men­ge­tra­gen und war­um wur­de solan­ge nichts gegen eine neo­na­zis­ti­sche Orga­ni­sa­ti­on unter­nom­men. Der Ver­dacht lie­ge nahe, dass der neo­na­zis­ti­sche Cha­rak­ter der AfP bewusst her­un­ter­ge­spielt wurde.

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