Feldkirch (Vbg): Urteil gegen NAV-Mann

Lesezeit: 2 Minuten

Vor dem Lan­des­ge­richt Feld­kirch wur­de am Mon­tag, 21. Juli, ein Ver­fah­ren wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gegen Tho­mas M. aus Bre­genz abge­han­delt, das auf eine Anzei­ge durch die bei­den Abge­ord­ne­ten der Grü­nen, Harald Wal­ser und Karl Öllin­ger, im Febru­ar 2013 zurück­ging. Angeb­lich, so die „Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung“ (22.7.14), stand das Ver­fah­ren zunächst vor der Ein­stel­lung, wur­de aber nach einer Wei­sung jetzt doch geführt.

Als der Ange­klag­te von der „Revo­lu­ti­on des Geis­tes“ und von „gewalt­frei­er Revo­lu­ti­on“ sprach, muss­te der Rich­ter.  laut „Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten“, ange­sichts von drei Vor­stra­fen wegen Kör­per­ver­let­zung „schmun­zeln“.


FB-Sei­te von der „Natio­na­len Akti­on Vor­arl­berg” (NAV) bewirbt die Neo­na­zis „Der III. Weg”

Bei den Stamm­ti­schen der „Natio­na­len Akti­on Vor­arl­berg“ (NAV), die seit Novem­ber 2012 zunächst auch über eine eige­ne Home­page und über Face­book prä­sen­tiert war­wur­den habe man gemüt­lich ein Bier getrun­ken und über alles Mög­li­che gere­det, so der Ange­klag­te. Die meis­ten Auf­trit­te der NAV im Inter­net und in der Öffent­lich­keit mach­ten klar, dass es sich bei die­ser klei­nen Neo­na­zi-Grup­pe um einen Able­ger vom baye­ri­schen „Frei­en Netz Süd“ han­del­te. Die NAV war auch die Nach­fol­ge­rin der rechts­extre­men Vor­arl­ber­ger Grup­pe „Eine Jugend rebel­liert“  (EJR), die bis 2012 existierte.

Vor Gericht wur­den in ers­ter Linie die schon der Anzei­ge zugrun­de­lie­gen­den Ver­dachts­mo­men­te auf NS-Wie­der­be­tä­ti­gung bespro­chen; die Akti­vi­tä­ten der letz­ten Mona­te, z.B. Unter­stüt­zung der grie­chi­schen Neo­na­zis von der „Gol­de­nen Mor­gen­rö­te“ oder die Teil­nah­me an einer Neo­na­zi-Demo zum 1. Mai in Plau­en (BRD), spiel­ten da kei­ne Rol­le mehr, so wie die NAV ins­ge­samt kei­ne Rol­le mehr spielte.


Soli-Shirts für die „Gol­de­nen Morgenröte”

In einem der letz­ten Ein­trä­ge auf der Face­book-Sei­te der NAV wur­de die Inak­ti­vi­tät auf die „Kri­mi­na­li­sie­rungs­wel­le die von der Staats­macht und durch den Grü­nen Abge­ord­ne­ten Dr. Harald Wal­ser und Karl Öllin­ger los­ge­tre­ten wur­de“, gescho­ben. Fakt ist , dass nur mehr sehr weni­ge Per­so­nen die spo­ra­di­schen Ein­trä­ge der NAV auf Face­book teil­ten und die Web­sei­te der NAV schon seit mehr als einem Jahr vom Netz genom­men wurde.

Seit dem Pro­zess ist auch die FB-Sei­te der NAV off­line und damit wird‘s wohl auch nichts mit dem Ver­spre­chen, „aus­führ­lich“ über den Pro­zess zu berich­ten. Die Geschwo­re­nen ent­schie­den jeden­falls, dass bei Tho­mas M. NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor­lie­ge. Das Straf­aus­maß fiel mit sie­ben Mona­ten bedingt plus 7.200 Euro Geld­stra­fe unbe­dingt rela­tiv mild aus, weil es, so der Rich­ter, nicht um die exis­ten­zi­el­le Ver­nich­tung gehe, son­dern dar­um, alle Ver­su­che der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung im Keim zu ersti­cken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.