Schon wieder Braunau!

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Schon wie­der Brau­nau, obwohl’s dort nach Auf­fas­sung der Poli­zei kein Pro­blem mit Rechts­extre­men gibt. Vor der Demo gegen Rechts am 19. April gab es neo­na­zis­ti­sche Kle­be- und Schmier­ak­tio­nen, zu Hit­lers Geburts­tag der Auf­tritt eines stram­men Deut­schen mit Hit­ler­gruß vor des­sen Geburts­haus und am 22. April dann der Auf­tritt eines stram­men Brau­nau­ers vor dem Lan­des­ge­richt Ried wegen Wiederbetätigung.

Wir wol­len nicht klein­lich sein, aber da gab es ja erst vor kur­zem einen ähn­lich gela­ger­ten Pro­zess, bei dem zwei Brau­nau­er „brau­ne Bier­büf­fel“ wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt wur­den. „Nur zwei, drei Ein­ge­fleisch­te“ (Neo­na­zis) gebe es in Brau­nau, hieß es damals – jetzt ist das Pen­sum voll, aber den­noch kein Ende in Sicht. Denn der 19-Jäh­ri­ge aus Brau­nau, der da vor dem Geschwo­re­nen­ge­richt in Ried stand, war eben­falls wegen sei­ner Face­book-Ver­öf­fent­li­chun­gen ange­klagt. Zwi­schen April und Okto­ber 2012 habe er meh­re­re ein­schlä­gi­ge Fotos hoch­ge­la­den, wirft ihm die Ankla­ge vor, bei einer Haus­durch­su­chung wur­de auch ein­schlä­gi­ges Mate­ri­al sichergestellt.

Über den Pro­zess in Ried im Inn­kreis berich­ten die „Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“, und was sie berich­ten, ver­heißt nichts Gutes: „Sehr geläu­tert scheint er (….) nicht zu sein.” (OÖN) So zählt sich der Ange­klag­te „mehr oder weni­ger“ zu den Holo­caust-Leug­nern und auch sei­ne Ein­schät­zung von Hit­ler zeugt nicht von Distanz zur Neo­na­zi-Sze­ne. Im Gegen­teil und eigent­lich über­ra­schend ver­zich­tet der Ange­klag­te auf die übli­chen Ent­schul­di­gungs­flos­keln mit Alko­hol, nicht gewusst etc.

Der Staats­an­walt kün­digt eine neu­er­li­che Über­prü­fung des Face­book-Pro­fils des Ange­klag­ten an, nach­dem er wäh­rend des Pro­zes­ses auf wei­te­re ver­mut­lich ein­schlä­gi­ge Pos­tings dort auf­merk­sam gemacht wur­de. Einst­wei­len setz­te es sechs Mona­te bedingt für den Ange­klag­ten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.