Krems: Mildes Urteil wegen Verhetzung

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Im Pro­zess wegen Ver­het­zung gegen den Rechts­an­walt und Bun­des­ob­mann von „Pro Vita“, Alfons Adam (69), wur­de ein mil­des Urteil gefällt. Der Ange­klag­te, der für eine Post­wurf­sen­dung ver­ant­wort­lich zeich­ne­te, in der anläss­lich des geplan­ten Baus eines Stu­pas in Gföhl bei Krems gegen den Bud­dhis­mus gehetzt wur­de, hat eine Geld­stra­fe erhalten.

In einer unge­fähr ein­ein­halb Stun­den dau­ern­den Ver­tei­di­gungs­re­de ver­such­te Adam das Gericht davon zu über­zeu­gen, dass die in dem Flug­blatt auf­ge­stell­ten Behaup­tun­gen, wonach der Bud­dhis­mus krie­ge­risch sei, die Welt­herr­schaft anstre­be und Ritu­al­mor­de sowie den Ver­zehr von Aus­schei­dun­gen und von Fleisch toter Men­schen prak­ti­zie­re, taats­äch­lich erwie­sen seien.


Schrei­ben über den geplan­ten Bau eines Stu­pas in Gföhl
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Die Ankla­ge gegen ihn sah er dem­entspre­chend als eine Maß­nah­me, die gegen das Chris­ten­tum gerich­tet sei: „Hier geht es um Gesell­schafts­po­li­tik. Die Chris­ten sol­len besei­tigt werden”(zitiert nach APA, 13.11.13).

Der Ver­tei­di­ger argu­men­tier­te mit dem Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung : der Ange­klag­te habe ande­re Chris­ten war­nen wol­len. Die Ein­zel­rich­te­rin ließ sich nicht näher auf die krau­sen Dar­le­gun­gen des Ange­klag­ten ein, son­dern ver­wies dar­auf, dass in jeder Reli­gi­on diver­se Aus­le­gun­gen ver­tre­ten wür­den, die aber nicht als Allgmein­re­gel her­an­ge­zo­gen wer­den könnten.

Das Urteil – eine Geld­stra­fe von 5.400 Euro – ist jeden­falls sehr mil­de aus­ge­fal­len. Von den zahl­reich im Gerichts­saal erschie­ne­nen Anhän­gern des Ange­klag­ten wur­de es mit hef­ti­gen Unmuts­äu­ße­run­gen kom­men­tiert. Die Ver­tei­di­gung mel­de­te vol­le Beru­fung an – das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.