Im Prozess wegen Verhetzung gegen den Rechtsanwalt und Bundesobmann von „Pro Vita“, Alfons Adam (69), wurde ein mildes Urteil gefällt. Der Angeklagte, der für eine Postwurfsendung verantwortlich zeichnete, in der anlässlich des geplanten Baus eines Stupas in Gföhl bei Krems gegen den Buddhismus gehetzt wurde, hat eine Geldstrafe erhalten.
In einer ungefähr eineinhalb Stunden dauernden Verteidigungsrede versuchte Adam das Gericht davon zu überzeugen, dass die in dem Flugblatt aufgestellten Behauptungen, wonach der Buddhismus kriegerisch sei, die Weltherrschaft anstrebe und Ritualmorde sowie den Verzehr von Ausscheidungen und von Fleisch toter Menschen praktiziere, taatsächlich erwiesen seien.
Schreiben über den geplanten Bau eines Stupas in Gföhl
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Die Anklage gegen ihn sah er dementsprechend als eine Maßnahme, die gegen das Christentum gerichtet sei: „Hier geht es um Gesellschaftspolitik. Die Christen sollen beseitigt werden”(zitiert nach APA, 13.11.13).
Der Verteidiger argumentierte mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung : der Angeklagte habe andere Christen warnen wollen. Die Einzelrichterin ließ sich nicht näher auf die krausen Darlegungen des Angeklagten ein, sondern verwies darauf, dass in jeder Religion diverse Auslegungen vertreten würden, die aber nicht als Allgmeinregel herangezogen werden könnten.
Das Urteil – eine Geldstrafe von 5.400 Euro – ist jedenfalls sehr milde ausgefallen. Von den zahlreich im Gerichtssaal erschienenen Anhängern des Angeklagten wurde es mit heftigen Unmutsäußerungen kommentiert. Die Verteidigung meldete volle Berufung an – das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.