Lesezeit: 2 Minuten

Salzburg: Nicht nur Nazi-Lieder

Nicht nur die Head­lines, die eini­ge Medi­en der Pro­zess­be­richt­erstat­tung über den jun­gen Neo­na­zi gaben, der sich vor einem Jugend­ge­schwo­re­nen­ge­richt in Salz­burg wegen NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung und etli­cher ande­rer Delik­te ver­ant­wor­ten muss­te, waren etwas irre­füh­rend. Auch die Anga­ben des Jugend­li­chen selbst. Der jun­ge Pinz­gau­er (17) war schon vor dem Pro­zess kein unbe­schrie­be­nes Blatt mehr. Seit er straf­mün­dig ist, […]

15. Sep 2012

Der jun­ge Pinz­gau­er (17) war schon vor dem Pro­zess kein unbe­schrie­be­nes Blatt mehr. Seit er straf­mün­dig ist, wur­de er bereits vier­mal wegen unter­schied­li­cher Delik­te ver­ur­teilt. In der Nacht auf den 1. April kam noch eini­ges dazu. Bei einer Woh­nungs­ein­wei­hungs­fei­er wur­de er nach einem Streit von sei­nem Freund vor die Tür gesetzt. Im Stie­gen­haus sang er dar­auf­hin Nazi-Lie­der und skan­dier­te mehr­mals, dass Hit­ler sein bes­ter Freund sei. Als ihn ein Haus­be­woh­ner zur Rede stell­te, droh­te er die­sem mit Ver­prü­geln, beschimpf­te ihn als „Kana­ken“, schrie „Alle Asy­lan­ten gehö­ren ver­gast“ und ver­such­te, ihm einen Faust­schlag zu ver­set­zen. Der Erfolg könn­te mög­li­cher­wei­se an den „18 Bier und eini­gen Misch­ge­trän­ken“ geschei­tert sein, die er zu die­sem Zeit­punkt nach eige­nen Anga­ben intus hatte.

Obwohl auch die Poli­zei kein Pro­blem gehabt haben dürf­te, ihn ein­zu­ord­nen, beton­te der mit Mili­tär­ho­se, Sprin­ger­stie­feln (mit wei­ßen Schnür­sen­keln natür­lich!) und Glat­ze kos­tü­mier­te Jugend­li­che den Beam­ten gegen­über, „ein beken­nen­der Rech­ter“ zu sein. Auf der Wachstu­be beschimpf­te er die Beam­ten, hob die Hand zum Hit­ler­gruß, brüll­te mehr­mals „Sieg Heil“ und droh­te einem Beam­ten, er wer­de ihn wie einen Juden auf einem Baum auf­hän­gen. Ein völ­lig betrun­ke­ner Nazi-Skin? Irri­tie­rend dar­an ist, dass der Jugend­li­che den Poli­zis­ten auch noch die Titel und Inter­pre­ten von den vier Nazi-Songs (dar­un­ter den „Pola­ken-Tan­go“ der „Land­ser“), die er im Stie­gen­haus gebrüllt hat­te, auf­zäh­len konnte.

Vor Gericht hör­te sich das anders an. Er sei damals schon ziem­lich betrun­ken gewe­sen, beton­te der Ange­klag­te selbst: „Ich ken­ne die Lie­der nicht wirk­lich. Nur Bruch­stü­cke, die ich bei Freun­den gehört habe. Ich traue mir zu schwö­ren, dass ich das nicht gesun­gen habe.“ Da er einen Tag nach dem Vor­fall auch noch einen Ein­bruchs­dieb­stahl began­gen hat­te, wur­de neben der lan­gen Lat­te von ange­klag­ten Delik­ten (NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, ver­such­te Nöti­gung, ver­such­te Kör­per­ver­let­zung, gefähr­li­che Dro­hung, ver­such­ter Wider­stand gegen die Staats­ge­walt) auch die­ser mit­ver­han­delt. Das Resul­tat: 18 Mona­te Haft, davon sechs Mona­te unbe­dingt. Da auch eine alte Bewäh­rungs­stra­fe wider­ru­fen wur­de, kom­men wei­te­re drei Mona­te Haft dazu. Außer­dem wur­de eine sta­tio­nä­re Alko­hol­ent­wöh­nungs­the­ra­pie ange­ord­net. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.