Lesezeit: 2 Minuten

Wien: Eingeschränkt handlungsfähiges Neonazi-Verfahren

Der NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gungs­­­pro­­zess gegen die mut­maß­li­chen Ver­ant­wort­li­chen von Alpen-Donau, der heu­te mit der Ein­ver­nah­me eines EDV-Exper­­ten vom Ver­fas­sungs­schutz hät­te fort­ge­setzt wer­den sol­len, ist kurz nach der Eröff­nung ver­tagt wor­den. Der Ange­klag­te Felix B. hat sei­nen Ver­tei­di­ger Her­bert Orlich ent­las­sen. Der Ent­las­sung von Orlich bzw. der Ver­ta­gung vor­aus­ge­gan­gen war ein Ver­ta­gungs­an­trag von Orlich. Er hat­te gel­tend gemacht, […]

26. Jun 2012

Der Ent­las­sung von Orlich bzw. der Ver­ta­gung vor­aus­ge­gan­gen war ein Ver­ta­gungs­an­trag von Orlich. Er hat­te gel­tend gemacht, dass Ver­tei­di­gung und Ange­klag­te erst am 25.6.2012, also am Vor­tag, von einem neu­en Zwi­schen­be­richt des Ver­fas­sungs­schut­zes Kennt­nis erhal­ten hät­ten. Der 33-sei­ti­ge Zwi­schen­be­richt des Ver­fas­sungs­schut­zes ist mit 6. Juni datiert und ist laut „Stan­dard“ inhalt­lich des­halb inter­es­sant, „da es den Ver­fas­sungs­schüt­zern mit Exper­ten-Hil­fe gelun­gen ist, die auf einer Com­pu­ter-Fest­plat­te des Dritt­an­ge­klag­ten Wil­helm A. gespei­cher­ten Daten zu ent­schlüs­seln. 2.351 bis dahin geschütz­te E‑Mails konn­ten damit gele­sen werden.“

Die Rich­te­rin hat­te den Ver­ta­gungs­an­trag von Orlich mit dem Hin­weis auf das „Beschleu­ni­gungs­ge­bot“ der Straf­pro­zess­ord­nung abge­lehnt und damit argu­men­tiert, dass es nicht Auf­ga­be des Gerichts sei, den Ver­tei­di­gern Akten nach­zu­tra­gen. Ob und wie lan­ge die Ver­tei­di­gung Zeit gehabt hät­te, den Bericht des Ver­fas­sungs­schut­zes zu stu­die­ren, wur­de nicht klar. Jeden­falls hat Felix B. unmit­tel­bar nach der Ableh­nung des Ver­ta­gungs­an­trags sei­nen Ver­tei­di­ger Her­bert Orlich von der Ver­tei­di­gung ent­bun­den und damit die Ver­ta­gung erreicht.

Der Pro­zess wur­de damit schon zum zwei­ten Mal über­ra­schend ver­tagt. Schon bei der Eröff­nung am 14. Mai muss­te ver­tagt wer­den, weil zu weni­ge Geschwo­re­ne erschie­nen waren. Her­bert Orlich hat dar­über hin­aus die Ver­hand­lung mehr­fach fast zum Kip­pen gebracht. Am ers­ten Ver­hand­lungs­tag (21.5.) pro­vo­zier­te er durch Vor­füh­rung eines Kar­ten­tricks und das Absin­gen des Deutsch­land­lie­des, obwohl offen­sicht­lich die inof­fi­zi­el­le Nazi Hym­ne, das Horst-Wes­sel-Lied, gemeint war. Am drit­ten Ver­hand­lungs­tag (24.5.) die nächs­te Pro­vo­ka­ti­on Orlichs: Er demons­trier­te den Hil­ter­gruß und hielt einen lang­at­mi­gen Vor­trag über Hit­ler. Dem bei­sit­zen­den Rich­ter platz­te dar­auf­hin der Kra­gen: „Sowas habe ich in 30 Jah­ren Rich­ter nicht erlebt, was Sie hier auf­füh­ren. Das wird lang­sam ein Kas­perl­thea­ter.” (APA)

Her­bert Orlich hat Erfah­run­gen mit Pro­vo­ka­tio­nen. 1987 war der Bur­schen­schaf­ter der „Teu­to­nia“ so wie Mar­tin Graf als Saal­schutz bei einem Vor­trag des Neo­na­zi Rein­hold Ober­ler­cher im Einsatz.

Beim Neo­na­zi-Pro­zess gegen Gerd Hon­sik im Jahr 2010, wo Orlich als Zweit­ver­tei­di­ger neben Her­bert Schal­ler fun­gier­te, lie­fer­te er sich zunächst etli­che Schrei­du­el­le mit dem Rich­ter, wor­auf­hin ihm zunächst das Wort ent­zo­gen wur­de und er letzt­lich vom Pro­zess aus­ge­schlos­sen wur­de. Auf sei­ner Home­page als Anwalt wirbt Orlich für sei­ne Metho­de der „Krea­ti­ven Kon­filkt­lö­sung“. Es ist durch­aus denk­bar, dass Orlich beim nächs­ten Ver­hand­lungs­tag wie­der als Ver­tei­di­ger von Felix B. auftaucht.

Verwandte Beiträge