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Ried, Linz, Eisenstadt: 10 Urteile wegen NS-Wiederbetätigung

Die­se Woche war eini­ges los bei den Gerich­ten in Sachen NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung. In drei Pro­zes­sen wur­den in unter­schied­li­chen, nicht zusam­men­hän­gen­den Fäl­len Schuld­sprü­che ver­hängt. Rechts­kräf­tig ist nur das Urteil gegen H.M., der sich auf Face­book „Hein­rich­der­er­s­teHimm­ler“ nann­te und ein begeis­ter­ter Stra­che-Fan war. Stra­che Fan „Hein­rich­der­er­s­teHimm­ler” ist auch Fan der Waf­fen SS In Linz stan­den acht Jugend­li­che aus dem […]

27. Apr 2012


Stra­che Fan „Hein­rich­der­er­s­teHimm­ler” ist auch Fan der Waf­fen SS

In Linz stan­den acht Jugend­li­che aus dem Mühl­vier­tel vor dem Geschwo­re­nen­ge­richt. Die Jugend­li­chen, jetzt im Alter zwi­schen 17 und 23 Jah­ren, hat­ten in der Gegend um Sar­leins­bach vor rund zwei Jah­ren bei Zelt­fes­ten, meist schwerst betrun­ken, mit Nazi-Paro­len und –Ges­ten „auf­ge­mischt“ und zuhau­se so laut Nazi-Musik gehört, dass die Nach­barn auf­merk­sam wur­den. Vor Gericht ver­such­ten sie ihre Aktio­nen so zu erklä­ren: „Wir haben gesof­fen und woll­ten cool sein“ (Kro­ne OÖ, 24.4.2012). Die Urtei­le gegen die Jugend­li­chen: zwi­schen zwei und zwölf Mona­ten Haft­stra­fe bedingt sind noch nicht rechts­kräf­tig (Kro­ne OÖ, 27.4.2012).

In Ried im Inn­kreis (OÖ) stand ein 32-Jäh­ri­ger vor Gericht, der auf Face­book ein Kon­to mit NS-Inhal­ten ein­ge­rich­tet hat­te, das für rund 250 „Freun­de“ zugäng­lich war. Sein Fall war schon ein­mal ver­han­delt wor­den – damals hat­ten ihn die Geschwo­re­nen für nicht schul­dig befun­den. Der Schuld­spruch war aus­ge­setzt worden.

Beim neu­er­li­chen Pro­zess plä­dier­te der Ange­klag­te natür­lich auf unschul­dig und ver­such­te das mit den übli­chen Ver­ren­kun­gen zu unter­mau­ern. Die diver­sen NS-Abkür­zun­gen und Anspie­lun­gen auf sei­nem Face­book-Account sei­en ihm in ihrer Bedeu­tung unbe­kannt, dass „88“ für „Heil Hit­ler“ ste­he, habe er auch nicht gewusst, er habe die Zah­len aus zwei „B“ gese­hen und sie daher als „Bye, bye“ interpretiert.

Weil die­se Erklä­rungs­for­meln fast in jedem Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zess zum Stan­dard-Reper­toire der Ange­klag­ten gehö­ren, nah­men ihm die Geschwo­re­nen das nicht ab und spra­chen ihn schul­dig. Das Urteil, zwei Jah­re, davon sechs Mona­te bedingt, ist nicht rechts­kräf­tig. Der Ange­klag­te mel­de­te Beru­fung und Nich­tig­keits­be­schwer­de an.

In Eisen­stadt stand „Hein­rich­der­er­s­teHimm­ler“ nicht nur wegen Wie­der­be­tä­ti­gung, son­dern auch Her­ab­wür­di­gung reli­giö­ser Leh­ren“ vor Gericht. Der Wie­ner mit Wohn­sitz im Süd­bur­gen­land (28) hat­te auf Face­book 2010 ein Kon­to unter die­sem Nick­na­me ein­ge­rich­tet, das an Ein­schlä­gig­keit nicht zu über­bie­ten war. Immer­hin bekann­te er sich vor Gericht schul­dig, erklär­te sei­ne poli­ti­sche Ein­stel­lung mit schwe­ren Depres­sio­nen, unter denen er damals gelit­ten habe und brach, wie die APA schreibt, „vor Gericht immer wie­der in Trä­nen aus“.

Sei­ne Ver­tei­di­gung berief sich auf den Abschluss­be­richt der Poli­zei, wonach der Ange­klag­te nicht Teil einer rechts­extre­men Grup­pe oder Sze­ne gewe­sen sei. Das stimmt weit­ge­hend, aller­dings war er so wie ande­re Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge ein glü­hen­der Anhän­ger von Stra­che und der FPÖ, der auch auf dem Face­book-Kon­to HC Stra­che durch üble Hetz-Pos­tings auf­ge­fal­len ist. Der Geschwo­re­nen­se­nat ver­ur­teil­te ihn zu 30 Mona­ten Haft, davon zehn Mona­te unbe­dingt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die Ermitt­lun­gen gegen „Hein­rich­der­er­s­teHimm­ler“ kamen erst in Gang, nach­dem ein Kri­mi­nal­be­am­ter Anzei­ge gegen ihn ein­ge­bracht hat­te. Mehr zum Pro­zess ➡️ hier.