Die unbescholtenen Bekannten des Detlef Wimmer

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Alles hät­te so schön sein kön­nen! Schon in jun­gen Jah­ren Stadt­rat, der eine eigens gegrün­de­te Sicher­heits­trup­pe befeh­li­gen darf. Dann die Ernen­nung zum Leut­nant: stol­zes Para­die­ren in der wei­ßen Aus­geh­uni­form am Poli­zei­ball in Linz. Plötz­lich: Wie aus hei­te­rem Him­mel wird Det­lef Wim­mer in die Reser­ve abge­scho­ben. Und jetzt taucht in NEWS ein Doku­ment auf, das ihm „eine Gefahr für die mili­tä­ri­sche Sicher­heit“ bescheinigt.

Det­lef Wim­mer, in Linz Stadt­rat der FPÖ und Bur­schen­schaf­ter der Armi­nia Czer­no­witz, hat schon bes­se­re Tage gese­hen. „Über­rascht“ zeigt er sich in einer OTS-Aus­sendung des Frei­heit­li­chen Pres­se­diens­tes „ange­sichts der offen­sicht­li­chen par­tei­po­li­ti­schen Instru­men­ta­li­sie­rung des SPÖ-besetz­ten Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­ums gegen sei­ne Per­son“. Gleich­zei­tig ist er nicht über­rascht, weil ohne­hin schon alles längst bekannt ist, was ihm da vor­ge­wor­fen wird: „alles ande­re als eine Sen­sa­ti­on“ (OTS FPÖ, 18.4.2012), beur­teilt er die Ver­öf­fent­li­chung von NEWS.

Nun ja, eini­ges ist ihm offen­sicht­lich selbst nicht bekannt. Immer­hin hat er noch im Febru­ar 2012 vom Maut­hau­sen-Komi­tee und von Stopptdierechten.at eine Gegen­dar­stel­lung und einen Ent­schä­di­gungs­be­trag gefor­dert. Das Maut­hau­sen-Komi­tee hat­te in einer OTS-Aus­sendung vom 8.2.2012 geschrie­ben, dass Det­lef Wim­mer 2007 nicht Leut­nant beim Bun­des­heer wer­den durf­te wegen sei­ner rechts­extre­men Kon­tak­te. Stopptdierechten.at hat die­se OTS-Aus­sendung übernommen.

Dem Maut­hau­sen-Komi­tee war im Febru­ar 2012 genau­so wenig wie uns bekannt, dass Wacht­meis­ter Mag. Det­lef Wim­mer mit Urkun­de vom 29.8.2011 zum Leut­nant ernannt wur­de. Unzwei­fel­haft war Det­lef Wim­mer im Febru­ar 2012 Leut­nant. Seit weni­gen Tagen ist er aber von der Miliz „entor­dert“, d.h. Leut­nant der Reser­ve. Das ist mög­li­cher­wei­se für Wim­mer ein Pro­blem, aber nicht das eigent­li­che. Denn das besteht dar­in, dass sich Offi­ziers­an­wär­ter, die eine Berufs­lauf­bahn beim Bun­des­heer anstre­ben, einer Ver­läss­lich­keits­prü­fung unter­zie­hen müs­sen. Die­se Prüf­be­schei­ni­gung war Wim­mer ent­zo­gen wor­den. NEWS schreibt dazu:

In den dazu­ge­hö­ri­gen Akten des Abwehr­am­tes heißt es, dass man schon 2006 bei Ermitt­lun­gen im Bereich Rechts­extre­mis­mus auf Wim­mer gesto­ßen sei, dass 2007 Wim­mer zwei Mal ein­ver­nom­men wur­de und bei sei­ner ers­ten Befra­gung Anga­ben gemacht habe, die „nach­weis­lich nicht den Tat­sa­chen ent­spra­chen“. (OTS News, 18.4.2012)

Wim­mer konn­te nach dem Ent­zug der Prüf­be­schei­ni­gung nicht Berufs­of­fi­zier wer­den und sat­tel­te auf die Miliz­aus­bil­dung um. Für Ange­hö­ri­ge der Miliz gab es die­se Ver­läss­lich­keits­prü­fung bis­her offen­sicht­lich nicht. NEWS zitiert aus der Stel­lung­nah­me des Hee­res­ab­wehr­am­tes weiter:

Sowohl die teil­wei­se engen und auf­rech­ten per­sön­li­chen Kon­tak­te zu Per­so­nen ver­fas­sungs­feind­li­cher bzw. bedenk­li­cher Orga­ni­sa­tio­nen als auch die Bekun­dung des Beschwer­de­füh­rers, in Teil­be­rei­chen Ziel­set­zun­gen die­ser Orga­ni­sa­tio­nen zu tei­len, las­sen die erfor­der­li­che Distanz zur Ziel­set­zung ver­fas­sungs­feind­li­cher Bestre­bun­gen ver­mis­sen.

Bei Wim­mer liest sich das etwas anders: „Tat­sa­che ist auch, dass alle mir so ‚bekann­ten’ Per­so­nen nach mei­nem Wis­sens­stand völ­lig unbe­schol­ten sind und hier eine ‚Ver­fas­sungs­feind­lich­keit’ kon­stru­iert wird, die es ein­fach nicht gibt.“ (OTS FPÖ, 18.4.2012)

Wir kön­nen hier nicht alle Per­so­nen durch­ackern, mit denen Det­lef Wim­mer, der Lan­des­ob­mann des RFJ bis 2009 war, jemals bekannt war. Aber neh­men wir sei­nen Stell­ver­tre­ter als Lan­des­ob­mann des RFJ, Ste­fan Hai­der. Der stell­te, wie der Unter­su­chungs­aus­schuss des Par­la­ments her­aus­fand, einen Auf­nah­me­an­trag beim neo­na­zis­ti­schen Bund frei­er Jugend (BfJ), in dem er als beson­de­res Inter­es­sen­ge­biet „Lügen der Zeit­ge­schich­te“ ankreuz­te. Der Stell­ver­tre­ter von Ste­fan Hai­der beim RFJ Linz Land, Andre­as Ret­s­chit­zeg­ger dürf­te dem Lan­des­ob­mann auch nicht unbe­kannt gewe­sen sein: Auch er war beim BFJ. Und so fie­len uns noch eini­ge ande­re RFJ- und BfJ-Kame­ra­den ein, die Wim­mer damals „bekannt“ gewe­sen sein müssen.

Wir wol­len nicht klein­lich sein, aber unter „unbe­schol­ten“ sind die Neo­na­zis vom BfJ nicht ein­zu­rei­hen. Wim­mer betont in sei­ner OTS-Aus­sendung, dass er aus sei­nen Kon­tak­ten zu Per­so­nen beim BfJ „nie ein Geheim­nis gemacht“ habe. War­um wirft ihm dann das Hee­res­ab­wehr­amt vor, bei sei­ner ers­ten Befra­gung Anga­ben gemacht zu haben, die nicht den Tat­sa­chen entsprachen?