Für den 8. Mai hatten die Neonazis von Alpen-Donau einen ihrer letzten Krächzer gemacht und zur Teilnahme an der Versammlung der Burschenschafter aufgerufen. Albert Steinhauser, Abgeordneter der Grünen, wollte nun von der Innenministerin wissen, ob Burschenschafter mit Säbeln bei einer Versammlung das Versammlungsgesetz verletzt haben, weil bei einer Versammlung Waffen verboten sind. Die Innenministerin versucht es mit einer sehr ausweichenden Antwort.
Albert Steinhauser wollte es genau wissen und fragte deshalb im Detail nach. Die Antwort der Innenministerin war mehr als ausweichend. Die Burschenschafter hatten zwar offensichtlich eine Versammlung angemeldet, die tatsächliche Durchführung der Versammlung zeigte nach Auskunft der Innenministerin aber, dass es sich gar nicht um eine Versammlung gehandelt habe, sondern um einen Aufmarsch zum Totengedenken, dem die versammlungsrechtlichen Elemente fehlten.
Wir rätseln zwar einstweilen noch, was oder wer mit den fehlenden versammlungsrechtlichen Elementen gemeint ist? Strache? Die Neonazis, die nicht alle zur Versammlung, die keine war, eingelassen wurden? Das fehlende aufrüttelnde Element in der Ansprache von Wolfgang Jung? Jedenfalls war Albert Steinhauser mit den gedrechselten Erklärungen der Innenministerin nicht einverstanden und stellte eine neuerliche Anfrage. Voller Spannung erwarten wir die Antwort der Innenministerin, die bis 8. November 2011 eintrudeln sollte.